Steuerberater für Ärzte, Krankehäuser, Pflegeeinrichtungen & Apotheken

 Steuerberater für Ärzte 
Steuerberater für Altenpflegeheime
Steuerberater für Krankenhäuser / Kliniken

Steuerberater für Apotheken
Steuerberater für Reha Einrichtungen / Reha Kliniken

Steuerberater für Pflegedienste / ambulante Pflege

 

Als Steuerberater für Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Apotheken das Gesundheitswesen bringen wir Ihre Bücher gesetzeskonform auf den aktuellen Stand der Technik.

Als Steuerberater für Ärzte bzw. Steuerberater für Medizinberufe & medizinische Einrichtungen leisten wir für Sie und Ihre Einrichtung neben Buchhaltung, Jahresabschluss & Steuererklärungen eine umfassende steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung.

Auch bei Praxisgründungen oder Exitenzgründungen von Apotheken.

Neben der Steuerberatung für Ärzte sind wir auch als Steuerberater für Apotheken tätig - hierbei betreuen wir auch als Steuerberater für online Apotheken bzw. Apotheken, die im Onlinehandel tätig sind (Internetapotheke). 

 

Ein reibungsloser Kommunikationsflow und individuelle Beratung unserer Mandanten steht bei uns hierbei an oberster Stelle.

 

Kennzahlen medizinischer Versorgnung in Deutschland in ca. im Jahr 2021/2022

(Quelle Statista.de & destatis.de)
- Wieviele Arztpraxen gibt es in Deutschland?: 64.700
- Wieviele berufstätige Ärzte gibt es in Deutschland?: 421.200
- Wieviele Apotheken gibt es in Deutschland?: 18.068 (Umsatz 64,3 Milliarden €)

- Wieviele Krankenhäuser gibt es in Deutschland?: 1.887

- Wieviele Rehakliniken / Kurkliniken & Reha Einrichtungen gibt es in Deutschland?: 1.700

- Wieviele Pflegeheime gibt es in Deutschland?: 16.115

- Wieviele Ambulante Pflegedienste gibt es in Deutschland?: 15.376

 

Umsatzsteuerproblematik bei Heilberufen & Gesundheitszentren - Umsatzsteuerbefreiung

Umsatzsteuerbefreit sind Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit als Freiberufler. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.

Am Ende des Textes haben wir steuerliche Ausnahmen aufgeführt.

 

Umsatzsteuerbefreiung von Gesundheitszentren
BFH mit Urt. v. 11.01.2019 - XI R 29/17

Eine Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen von Gesundheitszentren tritt nur dann ein, wenn die Behandlung aufgrund eines medizinisch diagnostizierten Krankheitsbilds oder zur Prävention aufgrund ärztlicher Anordnung erbracht wird.

Mehr Zeit für Ihre Patienten & Kunden
Wir bieten als Steuerberater für Ärzte, Apotheken & medizinische Einrichtungen neben unserem Steuer-Know-How für die Gesundheitsbranche technologische Lösungen, Sodass Sie sich neben den umfangreichen Abrechnungsvorschriften der kassenärztlichen Vereinigung KV nicht noch Gedanken über eine gesetzeskonforme und ordnungsgemäße Buchhaltung machen müssen.

 

Für Apotheken im stationären Handel sowie im e-Commerce mit einer hohen Anzahl an Transaktionen richten wir Schnittstellen zu Ihrer Apothekenbuchhaltung ein.


Existenzgründer im Medizinbereich - Liquidität & Abrechnungsmodalitäten bei der KV
Gerade bei Existenzgründern im Medizinbereich muss eine höhere Liquidität vorgehalten werden, da aufgrund der Abrechnungszyklen der Kassenärztlichen Vereinigung die komplette Honorarzahlung meist erst im übernächsten Quartal erfolgt. Zuvor erhalten niedergelassene Humanmediziner eine Abschlagszahlung.
Grundsätzlich sollte dies bei der Niederlassung der eigenen Praxis als kalkulatorischer Faktor neben den sonstigen Kosten des Startup im Gründungskapital eingeplant werden.

Es ist grundsätzlich zwingend erforderlich, dass Sie Ihre Leistungsabrechnung bzw. Quartalsabrechnung pünktlich und plausibel bei der kassenärtzlichen Vereinigung (KV) einreichen.

Kontrollieren Sie die Ziffernangabe samt Diagnose & Dokumentation bestenfalls noch einmal nach.

Die KV kann innerhalb von 2 Jahren ab Erlass des Honorarbescheids Gelder zurück fordern, bei unplausiblen Abrechnungen.

 

Überregionale Zusammenarbeit & kurzfristige Termine als Steuerberater für das Gesundheitswesen
Aufgrund unserer technischen Ausstattung und zukunftsorientierten Ausrichtung können wir zudem problemlos überregional als Online Steuerberater zusammen arbeiten. 
Kurzfristige Termine sind für unsere Mandanten selbstverständlich.
Diese erfolgen via Telefon oder Videochat mit einem Steuerberater.
Auf Rückfragen via E-Mail erhalten Sie innerhalb 24h eine Antwort.


Leistungsumfang als Steuerberater für Ärzte, Apotheken & medizinische Einrichtungen
Als digitale Steuerberatungskanzlei leisten wir für das Gesundheitswesen Ausrichtung je nach Beratungswunsch:
- Beratung bei Gründung, Umwandlung, Umstrukturierung, Transformation
- Buchhaltung / Erstellung GoBD konforme Bücher
- Überregionale Zusammenarbeit
- Kurzfristige Terminvergabe
- Prozessoptimierung & effiziente, strukturierte Zusammenarbeit
- Vorausschauende Steuergestaltung
- Tax Compliance
- Monats-BWA 
- GoBD konforme Cloud Bereitstellung für digitales Belegwesen
- Lohn- Gehaltsabrechnungen von Mitarbeitern samt Sozialversicherungsmeldungen
- Jahresabschlusserstellung nebst sämtlicher Steuererklärungen 
- Begleitung von Betriebsprüfungen & Sozialversicherungsprüfungen (Hier Infos zu Betriebsprüfung)
- Zahlungsüberwachung & Mahnwesen
- Schulungen & Hilfestellung bei innerbetrieblicher Organisation & Transformation
- Rentabilitätsplanungen bei Finanzierungen & Gründungskapital
- Erfahrung e-Business & e-Commerce samt Schnittstellen bei Online Apotheken

 

Wir stehen als Steuerberater für Ärzte, Steuerberater für Krankenhäuser, Steuerberater für Pflegeeinrichtungen & Steuerberater für Apotheken nicht nur bei der Einhaltung gesetzlicher Pflichten zur Seite, denn wir überwachen ständig und vorausschauend Ihre gesamte steuerliche & finanzielle Situation. 
 

Denn nur so kann gewährleistet werden, dass Sie von unserem Beratungsportfolio umfassend profitieren und das volle strategische Potenzial im Rahmen der Steueroptimierung ausschöpfen können, beispielsweise im Rahmen von Investitionsentscheidungen (IAB) usw.


Erstellung von Lohnabrechnung/ Gehaltsabrechnungen von Mitarbeitern & Angestellten
Sofern Sie Mitarbeiter in Ihrer Praxis, ihrer Einrichtung (Krankenhaus, Rehazentrum) oder in Ihrer Apotheke beschäftigen, übernehmen wir hier als Steuerberater die Erstellung sämtlicher Lohnabrechnungen / Gehaltsabrechnungen sowie die Kommunikation mit sämtlichen Sozialversicherungsträgern im Rahmen der Beschäftigungsverhältnisse.


GoBD konforme Cloud Lösungen 
Nicht nur Unternehmen die grundsätzliche digital arbeiten, können Cloud Software nutzen - denn wir machen Ihre Einrichtung in Sachen Buchhaltung fit für die Zukunft.
 

Wir richten für Sie eine persönliche GoBD konforme Cloud Schnittstelle ein. 
In diese Cloud können Sie oder Ihre Mitarbeiter jederzeit Belege hochladen. 
Ein Upload Ihrer Belege kann hier per Scanner oder auch via Smartphone erfolgen.

Sobald die Belege in der Cloud eintreffen, werden diese von uns bereits erfasst.
>Hier erhalten Sie mehr Informationen zur GoBD konformen Buchhaltung<


Benötigen Sie weitere Informationen zur digitalen Zusammenarbeit?
Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit per Mail, telefonisch oder vereinbaren online einen Termin.


Steuerberatung für Medizinberufe & Einrichtungen
Grundsätzliche bieten wir unsere Beratungsleistungen in Steuersachen für alle Medizinberufe und medizinische Einrichtungen an, u.a. sind wir beispielsweise:
- Steuerberater Ärzte / Arztpraxen 

- Steuerberater Privatärzte
- Steuerberater Krankenhäuser & Ambulanzen
- Steuerberater Allgemeinmediziner & Innere Medizin
- Steuerberater Chirurgen
- Steuerberater Reha Kliniken
- Steuerberater Apotheken
- Steuerberater ambulante Pflegedienste
- Steuerberater Altenpflegedienst
- Steuerberater Altenheime
- Steuerberater Arbeitsmediziner
- Steuerberater Augenärzte 
- Steuerberater Pharmalogen
- Steuerberater Orthopäden
- Steuerberater Frauenarzt Frauenheilkunde / Gynäkologen
- Steuerberater Ergotherapeuten
- Steuerberater HNO
- Steuerberater Hautärzte
- Steuerberater Kinder- und Jugendärzte
- Steuerberater Physiotherapeuten
- Steuerberater Pathologen
- Steuerberater Urologen
- Steuerberater Radiologen
- Steuerberater Psychologen
- Steuerberater Zahnärzte
- Steuerberater Biochemiker
- Steuerberater Tierärzte

 

Apotheke gründen - Steuerberater für Apotheker
Sofern man eine Apotheke gründen möchte, muss man folgendes vorweisen:
- ein entsprechendes Studium vorweisen.
- Apothekenbetriebserlaubnis
- Räumlichkeiten nach behördlichen Vorgaben
- Institutionskennzeichen

- Gewerbeanmeldung

- Eintragung ins Handelsregister

Lediglich approbierte und anerkannten Pharmazeut*innen ist es erlaubt, eine Apotheke zu gründen.

Zudem benötigt man eine Apothekenbetriebserlaubnis, räumlichkeiten die behördlichen Vorgaben entsprechen sowie eine Institutionskennzeichen, um bei verschreibungspflichtigen Medikamenten mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Sowie eine Gewerbeanmeldung.

 

Wieviele Apotheken darf man betreiben?
- Jeweils eine Apotheke mit bis zu 3 Filialen

- Die Apothekenfilialen müssen sich im selben oder in einem benachbarten Kreis befinden

Im Rahmen des deutschen Fremdbesitzverbotes für Apotheken soll gewährleistet werden, dass die Apotheke durch persönlich voll haftende Apotheker geführt wird. Als Rechtsform ist daher entweder eine Einzelunternehmung oder OHG möglich.

 

Als Apotheker*in unterliegen die Einkünfte der Gewerbesteuer.
Zudem gilt für Arzneimittel in Deutschland der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19%.

 

Steuerberater Apotheke Offizinapotheke

Steuerberater Versandapotheke - Eröffnung Versandapotheke
Sofern man eine Versandapotheke eröffnen möchte, müssen hierfür die entsprechenden Auflagen eingehalten werden. Man benötigt hierzu eine sogenannte Versandhandelserlaubnis

Hierzu einige Informationen zur Eröffnung einer Internetapotheke:
- Eine Präsenzapotheke muss bestehen / Offizinapotheke mit Verkaufsraum
- Der Versand muss zum üblichen Apothekenbetrieb erfolgen

- Krankenhausapotheken dürfen keine Versandapotheke betreiben

- der Versandvorgang muss physisch in den Betriebsräumen einer Apotheke seinen Ursprung finden 

- Die Räume, die den Versandhandel betreffen, müssen „in angemessener Nähe“ zu den Betriebsräumen der Offizinapotheke liegen

- Führen eines Qualitätssicherungssystems

- Versand innerhalb 2 Arbeitstagen nach Bestelleingang

- Kontrahierungszwang auch in der Versandapotheke

- System zur Meldung von Risiken

- Pflicht zur Telefonnummernangabe des Bestellers

- Kostenfreie Zweitzustellung bspw. bei Nichtantreffen
- Sendungsverfolgung

- Transportversicherung 

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der BVDVA (Bundesverband Deutscher Versandapotheken)

https://www.bvdva.de/veroeffentlichungen/einrichtung-versandapotheke

 

Umsatzsteuerpflicht & Umsatzsteuerbefreiung bei Heilberufen

Umsatzsteuerbefreite Umsätze bei Heilberufen

Umsatzsteuerfreie Umsätze liegen häufig (nicht immer) vor, wenn die Maßnahmen zur Behandlung eines medizinisch diagnostizierten Krankheitsbilds oder zur Prävention aufgrund ärztlicher Anordnung erbracht werden. Auch und wenn die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung übernimmt, kann es ein Indiz sein, dass eine Behandlung umsatzsteuerfrei ist. 
Bei gutachterlichen Leistungen hängt die Steuerpflicht beispielsweise vom jeweiligen Inhalt des Gutachtens ab. 

 

Umsatzsteuerfreie Leistungen

  • Körperliche Untersuchung von Personen im Polizeigewahrsam zur Überprüfung der Verwahrfähigkeit 

  • Sonstige Heilbehandlungsleistungen

  • Vorsorgeuntersuchungen, bei denen Krankheiten möglichst frühzeitig festgestellt werden sollen

  • Mammographien einschließlich der von Radiologen erstellten Mammographien 

  • Behandlungen eines Arztes im Zusammenhang mit einer künstlichen Befruchtung 

  • Mit einem Schwangerschaftsabbruch zusammenhängende ärztliche Leistungen 

  • Leistungen eines Physiotherapeuten / staatlich geprüften Masseurs, sofern sie zur Vorbeugung, Diagnose, Behandlung bzw. der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen. Hierfür ist entweder eine ärztliche Verordnung erforderlich, oder die Leistungen müssen im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme oder der Vorsorge erbracht werden.

  • Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen), wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht,

  • Leistungen zur Kontrolle von gespendetem Blut einschließlich der Blutgruppenbestimmung,

  • Alkohol- und Drogengutachten zum Zweck einer anschließenden Heilbehandlung.

  • Sonstige Leistungen eines Arztes im Zusammenhang mit Empfängnisverhütungsmaßnahmen inkl. der Sterilisation bei Mann + Frau

  • Betriebsärztliche Leistungen 

  • Gutachten, Berichte und Bescheinigungen, die der schriftlichen Kommunikation unter Ärzten dienen und bei denen die medizinische Betreuung im Vordergrund steht.

  • Kurze Bescheinigungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Zeugnisse, die nach Nr. 70 der Anlage: Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden

  • Leistungen der GOÄ (z.B. Berichte und Briefe wie Krankheits- und Befundberichte, schriftliche Diätpläne oder die schriftliche Planung einer Kur), soweit sie eng mit einer im Vordergrund stehenden Untersuchungs- und Behandlungsleistung verbunden sind.

  • Durchführung von Schuleingangsuntersuchungen.

  • Das Zahnbleaching, wenn es zum Beispiel nach einer Wurzelbehandlung erfolgt und mit ihm die Folgen einer Karieserkrankung beseitigt werden sollen.

  • Sonstige Leistungen eines Arztes im Zusammenhang mit Fruchtbarkeitsbehandlungen, etwa das Einfrieren (Kryokonservieren) und Lagern von Eizellen oder Spermien. Voraussetzung ist allerdings, dass mit der Lagerung ein therapeutischer Zweck im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung verfolgt wird. 

  • Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 08.05.2017 klargestellt, dass – ungeachtet der Rechtsauffassung des BFH – die Meldungen unter anderem zur klinischen Krebsregistrierung nach § 65c Abs. 6 SGB V umsatzsteuerfrei sind. 

  • Gutachten zu medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (Aussagen zu Rehabilitationsbedürftigkeit, -fähigkeit, -prognose und Therapieempfehlung), 

  • Gutachten zur Hilfsmittelversorgung und zur häuslichen Krankenpflege,

  • Erstellung einer ärztlichen Anzeige über eine Berufskrankheit als Entscheidungsgrundlage für die Kostenübernahme des Unfallversicherungsträgers, bei der insgesamt ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht.

 

Umsatzsteuerpflichtige Umsätze bei Heilberufen

Umsatzsteuerpflicht besteht bei:

  • Schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeiten,

  • Vortragstätigkeiten,

  • Lehrtätigkeiten,

  • Lieferung von Hilfsmitteln,

  • Die entgeltliche Nutzungsüberlassung von medizinischen Geräten,

  • Behandlungen eines Physiotherapeuten im Anschluss an eine ärztliche Diagnose, wenn die Patienten dafür die Kosten selbst tragen.

  • Massageleistungen, die nur zur Verbesserung des Wohlbefindens ohne ärztliche Verordnung erfolgen 

  • Die Lieferung oder Wiederherstellung von der Zahnprothetik sowie kieferorthopädischen Apparaten,

  • Bei der Zusammenarbeit mit der Pharmaindustrie insbesondere bei Unterstützung der Forschung ohne Heilerfolg.

  • Alkohol- und Drogengutachten zur Untersuchung der Fahrtüchtigkeit.

  • Kosmetische Leistungen von Podologen in der Fußpflege (hierbei gibt es jedoch auch Ausnahmen)

  • Ästhetisch-plastische Leistungen, soweit kein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. 

  • Präventions- und Selbsthilfeleistungen, die keinen direkten Krankheitsbezug haben,

  • Supervisionsleistungen.

  • Leistungen eines Physiotherapeuten, die der Prävention sowie Selbsthilfe dienen.

  • Blutalkoholuntersuchungen für gerichtliche Zwecke in Einrichtungen ärztlicher Befunderhebung,

  • Medizinisch-psychologische Gutachten über die Fahrtauglichkeit.

  • Anthropologisch-erbbiologische Gutachten.

  • Blutgruppenuntersuchungen und DNA-Analysen, 

  • Untersuchung und Begutachtung durch Vertragsärzte zur Feststellung von Beschädigungen,

  • Gutachten über die Minderung der Erwerbsfähigkeit in Schadenersatzprozessen.

  • Gutachten, Berichte und Bescheinigungen, die der schriftlichen Kommunikation unter Ärzten dienen, 

  • Gutachten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Physiotherapie in straf-, zivil- oder familienrechtlichen Verfahren.

  • Gutachten, die im Rahmen von Strafverfahren erstattet werden.

  • Forensische Gutachten sowohl zur Frage der Schuldfähigkeit als auch zur Frage der Unterbringung 

  • Gutachten für Staatsanwaltschaft und Gerichte zur Klärung des Kausalzusammenhangs von Fehlbehandlungen

  • Prognosegutachten, die im Rahmen des Strafvollzugs erstattet werden.

  • Vergütungen für eine reine Sachverständigentätigkeit nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz, 

  • Gutachten über Erwerbsminderung in Sozialversicherungsangelegenheiten und Kriegsopferversorgung.

  • Gutachten, wenn nicht Schutz, Aufrechterhaltung, Wiederherstellung der Gesundheit im Vordergrund steht.

  • Externe Gutachten für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.

  • Gutachten über Kausalzusammenhang zwischen rechtserheblichen Tatbestand und Gesundheitsstörung.

  • Gutachten für Berufsgenossenschaften oder Versicherungen bei Kausalzusammenhängen

  • Sportmedizinische Leistungen zur Feststellung von Trainingsfortschritten & Trainingsoptimierung 

  • Gutachterliche Feststellungen zum möglichen Erfolg von Reha im Rahmen eines Rentenverfahrens, 

  • Gutachten zur Klärung, ob Psychotherapiekosten von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden.

  • Gutachten zur Feststellung der Voraussetzungen von Pflegebedürftigkeit oder zur Feststellung, welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt

  • Gutachten eines Dritten zur vorgeschlagenen ärztlichen bzw. zahnärztlichen Behandlung, der Verordnung von Arzneimitteln zum Zweck der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

  • Reisemedizinische Untersuchungs- und Beratungsleistungen, nebst Bescheinigung für Dritte

  • Gutachten über den Gesundheitszustand als Grundlage für Versicherungsabschlüsse.

  • Untersuchungen zur Ausstellung bzw. Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen.

  • Gutachten im Todesfall

  • Gutachten über die Tatsache oder Ursache des Todes – mit folgenden Ausnahmen:

  • Obduktionen, die bei Seuchenverdacht für Kontaktpersonen von therapeutischer Bedeutung sind.

  • Durchführung der äußeren Leichenschau und Ausstellen der Todesbescheinigung

  • Genehmigung zur Feuerbestattung (sog. zweite Leichenschau).

  • Berufstauglichkeitsuntersuchungen

  • Musterungs-, Tauglichkeits- und Verwendungsfähigkeitsuntersuchungen und -gutachten, 

  • Untersuchungen, bei denen die Frage der Tauglichkeit für eine bestimmte Tätigkeit im Vordergrund steht,

  • Zeugnisse oder Gutachten über das Sehvermögen sowie Hörvermögen,

  • Röntgenaufnahmen für steuerpflichtige Gutachten (z.B. des TÜV zur Berufstauglichkeit),

  • Psychologische Tauglichkeitstests, die sich ausschließlich auf die Berufsfindung erstrecken,

  • Sonstige Untersuchungen,

  • Experimentelle Untersuchungen bei Tieren für die wissenschaftliche Forschung,

  • Gutachten über die Freiheit des Trinkwassers von Krankheitserregern über chemische Zusammensetzung,

  • Dermatologische Untersuchungen von kosmetischen Stoffen,

  • Gutachten über die pharmakologische Wirkung eines Medikaments beim Menschen,

  • Sonstige ärztliche Leistungen,

  • Social Freezing von Eizellen oder Spermien 

 

Ambulante Pflegedienste & mögliche Umsatzsteuerbefreiung 
Wer ist von der USt befreit und wann ist eine Umsatzsteuerbefreiung in der ambulanten Pflege möglich?

  • Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die zur Pflege und zur Betreuung von Menschen, die körperlich, geistig und seelisch auf Hilfe angewiesen sind, 
  • Leistungen von Trägern anerkannter Einrichtungen und Leistungen mit sozialem Charakter 
  • Einrichtungen, die nicht nach Sozialrecht anerkannt sind, wenn die Kosten zur Versorgung der Pflegefälle im vorherigen Kalenderjahr zu mindestens 25% von gesetzlichen Sozialleistungsträgern erbracht wurde.

 

Was versteht man under häuslicher Pflegehilfe? 

Häusliche Pflegehilfe in Zusammenhang mit körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen im Haushalt die Unterstützung bei

- der Förderung kognitiver und kommunikativer Fähigkeiten

- Hilfen bei Mobilität 

- der Selbstversorgung 

- der Versorgung im Krankheitsfall oder bei Therapien 

- der Freizeitgestaltung/soziale Kontakte

 

Wann sind Pflegedienste von der Gewerbesteuer befreit - nicht befreit?

Die entstehenden Pflegekosten müssen zu einem Mindestanteil von 40% komplett oder zum größten Teil von Sozialversicherungsträgern übernommen werden. Sofern über 60% Privatversicherte betreut werden, ist man zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet, sofern der Gewerbegewinn bei Einzelunternehmen & Personengesellschaften über dem Freibetrag 24.500€ liegt. Bei Kapitalgesellschaften hingegen gibt es keinen Freibetrag.

 

PBV - Pflegebuchführungsverordnung

Nach § 3 PBV sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ihre Bücher nach der kaufmännischen doppelten Buchführung zu führen. Hierbei sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung nach den Regeln des Handelsgesetzbuches §§ 238-241 zu beachten. Die PBV enthält auch einen Muster-Kontenrahmen.

Ziele der PBV

- die Schaffung von Grundlagen zur Kalkulation einheitlicher Pflegesätze

- die Förderung von wirtschaftlichem Arbeiten der Pflegeeinrichtungen 

- Kontrolle verwendeter Fördermittel.

 

Wer ist von der PBV befreit?

Ein Betrieb, der maximal sechs vollzeitbeschäftigte Pflegekräfte anstellt und dessen jährlicher Pflegeumsatz bei weniger als 250.000€ pro Jahr liegt, ist grundsätzlich von der PBV befreit.

- kleinere (amblante) Pflegedienste mit Personal von bis zu sechs Vollzeitkräften, 

- teilstationäre Pflegeeinrichtungen und soziale Einrichtungen der Kurzzeitpflege mit bis zu acht Pflegeplätzen;

- vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit bis zu 20 Pflegeplätze

- Vollstationäere Pflegeeinrichtungen mit weniger als 500.000€

 

Nützliche PDF Vorlagen zum online ausfüllen & downloaden

Eigenbeleg - Quittung - Bewirtungsbeleg - Stundennachweis §17 MiLoG