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Kurzinfo
IAB - Investitionsabzugsbetrag
§7g EStG
Was ist ein Investitionsabzugsbetrag?
Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein steuerliches Instrument in Deutschland, das kleineren und mittleren Unternehmen die Möglichkeit gibt, eine Investition in bestimmte Wirtschaftsgüter steuerlich geltend zu machen, bevor die Investition getätigt wird.
Durch ein Investitionsabzugsbetrag soll die benötigte Liquidität für Wirtschaftsgüter sichergestellt werden, die ggf. bei voller Steuerlast nicht gewährleistet werden könnte. Hierbei können bei Wirtschaftsgütern, die einen Betrag von 800€ Netto übersteigen und langfristig dem Unternehmen dienen, 50% der "potenziellen" Anschaffungskosten bereits vor der Anschaffung (im vorherigen Wirtschaftsjahr) steuermindernd geltend gemacht werden.
Schafft man sich allerdings das geplante Wirtschaftsgut nicht oder nicht in der gebildeten Höhe des Investitionsabzugsbetrags an, muss der IAB rückwirkend aufgelöst werden.
Im Zuge dessen wird der ursprüngliche Steuerbescheid geändert, wodurch die Steuer nachträglich festgesetzt wird und ggf. Nachzahlungszinsen anfallen.
Letztendlich sollte ein IAB Investitionsabzugsbetrag nur dann gebildet werden, wenn auch eine notwendige Anschaffung ansteht oder in Planung ist um Nachzahlungszinsen zu vermeiden.
Wozu gibt es den Investitionsabzugsbetrag?
Dies soll kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Gewinn von höchstens 200.000€ vor Abzug des IAB Investitionsabzugsbetrags jährlich helfen, Investitionen tätigen zu können, die sie andernfalls aufgrund der Steuerlast nicht hätten tätigen können.
Wie hoch ist der Investitionsabzugsbetrag?
Der IAB Investitionsabzugsbetrag darf bis zu 50% der geplanten Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen. Die maximale Summe aller laufenden Investitionsabzugsbeträge liegt bei 200.000€ (400.000€ Anschaffungskosten).
In welchem Zeitraum muss das Wirtschaftsgut, für das der IAB gebildet wurde angeschafft werden?
- innerhalb 3 Jahren
Beispielsweise Bildung des Investitionsabzugsbetrag im Jahresabschluss 2020:
Die Anschaffungen müssen bis spätestens 31.12.2023 erfolgen.
IAB Investitionsabzugsbetrag Voraussetzungen:
- Das Wirtschaftsgut muss mindestens zu 90% betrieblich genutzt werden – bei PKWs muss die betriebliche Nutzung über ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden.
- zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des IAB darf das Wirtschaftsgut noch nicht angeschafft oder hergestellt worden sein.
- Im Jahr der Geltendmachung des IAB muss eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen
- Investition muss innerhalb von 3 Jahren nach dem Jahr der Geltendmachung getätigt werden.
- Der IAB ist betriebsbezogen, nicht personenbezogen
- Nur aktive Betriebe im Inland dürfen IAB nutzen
Für welche Investitionsgüter kann ein IAB gebildet werden?
- Vom IAB begünstigt sind alle abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, sowie Trivialprogramme.
- Der Investitionsabzugsbetrag kann auch für bestimmte vermietete Wirtschaftsgüter gebildet werden.
Welche Wirtschaftsgüter können nicht über einen IAB steuerlich angesetzt werden?
- Zum Verbrauch und Verkauf bestimmte Wirtschaftsgüter
- Grundstücke
- Gebäude
- Kapitalanlagen des Umlaufvermögens
- Software (außer Trivialprogramme)
- immaterielle Wirtschaftsgüter
Welche Fahrzeuge können über einen IAB angeschafft werden?
- LKW/ Transporter ohne 2. Rückbank
- PKW mit betrieblicher Nutzung über 90% (nachweisbar mit Fahrtenbuch)
IAB Investitionsabzugsbetrag & Abschreibung:
Wenn Sie dann das entsprechende Wirtschaftsgut angeschafft haben ist der IAB gewinnerhöhend aufzulösen. Damit es in dem Jahr der Anschaffung nicht zu einer hohen Steuerlast führt, können die Anschaffungskosten um den Betrag vermindernd werden. Die verbleibenden 50% Anschaffungskosten werden dann über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Bei geringerer Investition als gebildeter IAB:
Sollte in den nächsten 3 Jahren weniger wie Anfangs geplant, investiert werden, wird der nicht genutzte Betrag rückwirkend nochmal aufgelöst und die geminderten Steuern müssen samt Nachzahlungszinsen nachgezahlt werden.
Bei höherer Investition als gebildeter IAB:
Sollten Sie mehr anschaffen, kann ggf. die Differenz im Jahresabschluss für das Folgejahr berücksichtigt werden, sofern die Anschaffungen erst ab dem Folgejahr erfolgen.
IAB & Thema Sonderabschreibung:
Für die bereits angeschafften Gegenstände kann innerhalb von 5 Jahren eine Sonderabschreibung in Höhe von bis zu 20% geltend gemacht werden.
Beispiel:
Geplante Anschaffung eines LKWs und einer Maschine. LKW geplante Anschaffungskosten 80.000 Euro, die Maschine geplante Anschaffungskosten 20.000 Euro. Zusammen somit 100.000 Euro.
Anschaffung des LKWs geplant im Jahr 2022, die Maschine im Jahr 2023.
Die Voraussetzungen für die Bildung des IABs sind im Jahr 2021 erfüllt. Es können somit 50% der geplanten 100.000 Euro. Im Jahr 2021 steuerlich gemindert werden.
Gewinn 2021 vor IAB Bildung: 120.000 Euro
Bildung IAB 50% von 100.000 Euro - 50.000 Euro
Gewinn 2021 nach IAB Bildung: 70.000 Euro
Im Rahmen der Ertragsteuern (Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) sind somit 70.000 Euro zu besteuern.
Im Jahr 2022 wird der geplante LKW für 80.000 Euro angeschafft.
Regulär wären die 80.000 Euro über die Nutzungsdauer (ND) abzuschreiben.
50% des IABs sind somit gewinnerhöhend aufzulösen.
Somit ist der Gewinn um + 40.000 Euro zu erhöhen (50% von 80.000)
Gewinn 2022 vor Gewinnerhöhung IAB 50.000 Euro
+ Gewinnerhöhung IAB: + 40.000 Euro
Gewinn nach IAB Erhöhung 90.000 Euro
IAB Wahlmöglichkeit 1:
Die Anschaffungskosten können um die 40.000 gemindert werden.
Minderung Anschaffungskosten – Gewinnminderung – 40.000 Euro
Gewinn zu besteuern somit nur noch 50.000 Euro
Die verbleibenden Anschaffungskosten in Höhe von 40.000 Euro sind über die Nutzungsdauer abzuschreiben.
IAB Wahlmöglichkeit 2:
Zusätzlich kann eine Sonderabschreibung von bis zu 20% gebildet werden. 40.000 * 20% = 8.000 Euro
Gewinnminderung – 8.000 Euro
Im Jahr 2022 sind somit 42.000 Euro zu besteuern (50.000 Euro – 8.000 Euro).
Im Jahr 2023 wird die Maschine für 15.000 Euro angeschafft, statt den geplanten 20.000 Euro.
Der IAB in Höhe von 7.500 (15.000 * 50%) ist gewinnerhöhend aufzulösen.
Verlust 2023 vor Erhöhung IAB: - 10.000 Euro
Gewinnerhöhung IAB-Auflösung: +7.500 Euro
Verlust 2023 nach IAB-Aufösung: -2.500 Euro
Wahlmöglichkeit Minderung Anschaffungskosten:
Da im Jahr 2023 trotz der IAB-Auflösung ein Verlust entsteht, würde die Minderung der Anschaffung keinen Sinn machen. Somit sind die 15.000 Euro Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer abzuschreiben.
Wahlmöglichkeit 2 Sonderabschreibung:
Durch den Verlust würde die Sonderabschreibung im Jahr 2023 keinen Sinn machen. Die Sonderabschreibung kann jedoch innerhalb 5 Jahren bis maximal 20% gebildet werden. Sofern im Jahr 2024 ein Gewinn besteht, kann die Sonderabschreibung im Jahr 2024 vollständig oder teilweise „nachgeholt“ werden.
Verbleibender IAB:
Im Jahr 2021 wurde ein IAB in Höhe von 50.000 Euro (geplante Anschaffungskosten 100.000 Euro * 50%)
Aufgelöst 2022: 40.000 Euro (80.000 * 50% LKW)
Aufgelöst 2023: 7.500 Euro (15.000 * 50% Maschine)
Verbleibend 2.500 Euro
Da der Anschaffungszeitraum 3 Jahre beträgt kann der verbleibende IAB in Höhe von 2.500 Euro noch im Jahr 2024 verwendet werden. Sofern im Jahr 2024 noch in Höhe von 5000 Euro investiert werden soll, bleibt der IAB bestehen. Sofern nicht investiert werden soll, sollte überlegt werden die 2.500 im Jahr 2021 aufzulösen. Automatisch passiert dies, wenn die Steuererklärungen 2024 abgegeben werden und der Betrag bis dahin nicht aufgelöst wurde. Die Steuerbescheide 2021 würden dann mit einer Gewinnerhöhung von 2.500 Euro korrigiert werden.
Wenn im Jahr 2024 zu einem höheren Anschaffungswert investiert werden soll, bspw. eine 2. Maschine mit einem Anschaffungswert von 20.000 Euro, könnte überlegt werden, den Zusätzlichen IAB im Jahresabschluss 2021 oder 2022 Gewinnmindern zu berücksichtigen.
Fazit:
Sofern Anschaffung anstehen, sollte erörtert werden, welcher Betrag und Strategie im Rahmen des IAB sinnvoll ist. Dies sollte spätestens im Jahresabschluss besprochen werden. Hierbei sollten auch zukünftige Gewinne/Verluste und zukünftige Unternehmensentwicklungen berücksichtigt werden.
Anhand dem oben genannten Beispiel ist vermutlich klar geworden, dass der IAB Investitionsabzugsbetra ein komplexes Themenfeld ist.
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Eigenbeleg - Quittung - Bewirtungsbeleg - Stundennachweis §17 MiLoG