Steuerberater Freiberufler
Als Freiberufler Steuerberater beraten wir Sie steuerrechtlich & betriebswirtschaftlich fundiert im Rahmen Ihrer Tätigkeiten als Freiberufler/in.
Auch stehen wir Ihnen als Online Steuerberater für Freiberufler überregional als Ihr steuerlicher Vertreter zur Verfügung.
Wer entscheidet, ob ein Beruf eine freiberufliche Tätigkeit ist?
- Die zuständigen Finanzbehörden
Es gibt Berufe, die häufig freiberuflich einzustufen sind - sogenannte Katalogberufe.
Allerdings gilt auch hier das Prinzip der Einzelfallprüfung.
Denn es gibt Berufe bei denen sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Merkmale zutreffen.
Auch wenn in solchen Fällen vorerst ein Freiberuflerstatus annerkannt wird, ist das keine Endgültige Bestätigung.
Zudem gibt es die trennbar gemischten Tätigkeiten sowie die untrennbear gemischten Tätigkeiten.
Es kann bei einer Betriebsprüfung der Freiberuflerstatus seitens des Finanzamtes nachträglich zurück genommen werden. Es werden in Grenzfällen immer sämtliche Rechnungen unter die Lupe genommmen, welche Leistungen seitens des Freiberuflers bzw. der Freiberuflerin genau erbracht und abgerechnet wurden.
Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass Sie die Vorgaben als Freiberufler nicht erfüllen, müssen Sie die Gewerbesteuer nachzahlen. Sollten Sie eine Aufforderung zur Zahlung der Gewerbesteuer bekommen haben, kontaktieren Sie uns hierzu als Steuerberater für Freiberufler umgehend bzw. rechtzeitig.
Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden stellen Freiberufler weder industriell oder handwerklich gefertigte Produkte her. Freiberufler unterliegen nicht dem Handelsgesetzbuch (HGB).
Was ist die gesetzliche Definition eines Freiberuflers?
Gemäß §18 Abs.1 Nr.1 EStG Einkommensteuergesetz üben Freiberufler eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit selbstständig aus. Voraussetzung dafür ist eine besondere berufliche Qualifikation, schöpferische Begabung oder fachliche Eignung.
Bis wann muss man eine freiberufliche Tätigkeit anmelden und wo?
Als Freiberufler müssen Sie innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit Ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mitsenden.
Im Anschluss daran erhalten Sie von den Finanzbehörden Ihre Steuernummer.
Welche Freiberufler wir als Steuerberater für Freiberufler vor den Finanzbehörden steuerlich vertreten:
Zahnärzte, Apotheker, Juristen, Notare, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Dolmetscher, Autoren, Chemiker, Gutachter, Vereidigte Sachverständige, Biologen, Künstler, Pädagogen, Schriftsteller, Designer, Informatiker, Regisseure...
Welche "Vorteile" haben Freiberufler eigentlich?
- Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer abführen
- die Pflichtmitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer entfällt
- doppelte Buchführung entfällt je nach Rechtsform
- geringerer bürokratischer Aufwand
Freiberufler sind wie jede/r Selbstständige dazu verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Definition freie Berufe - Freiberufler
Die freiberufliche Tätigkeit wird dadurch definiert, dass sie
- nicht der Gewerbeordnung unterliegt
- besondere Fachkenntnisse und Fertigkeiten erfordert
- einen Dienstleistungsberuf darstellt
- selbstständig als wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit ausgeübt wird.
Typisch für Freiberufler ist auch die Selbstverwaltung, die sich in eigenen Standesrecht mit eigenen Kammern (Rechtsanwaltskammern, Steuerberaterkammern, Ärztekammern, Apothekerkammern) und in einer eigenständig organisierten Eigenversorgung und Fürsorge (Versorgungswerke, Künstlersozialkassen) widerspiegelt.
Die Tätigkeit von Freiberuflern umfasst neben der beruflichen Qualifikation oder der schöpferischen Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen.
Im §18 EStG (Einkommensteuergesetz) Abs.1 werden zwischen folgenden 3 Berufsgruppen von Freiberuflern unterschieden:
- Katalogberufe
- ähnliche Berufe
- Tätigkeitsberufe
Wer entscheidet über den Status zur freiberuflichen Tätigkeit?
Den Status als Freiberufler vergeben nicht Steuerberater für Freiberufler, sondern letztendlich das Finanzamt.
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sind hierzu auf Seite 2 entsprechende Angaben zu machen.
Sollten Sie Probleme haben, beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, kontaktieren Sie uns.
Was sind die grundlegende Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit?
- besondere berufliche Qualifikation
- geistige, schöpferische oder ideelle Leistungen
- besonderes Vertrauen durch Leistungsnehmer
- freie Entscheidung für Ihre Leistung
- persönlich tätig
- leitend tätig
- fachliche Entscheidungen frei und unabhängig
Allerdings weisen viele berufliche Tätigkeiten gleichzeitig Merkmale von Freiberuflern, als auch Merkmale von Gewerbetreibenden auf.
Was sind gemischte Tätigkeiten bei Freiberuflern / Selbständigen?
Gemischte Tätigkeiten sind wenn bei Selbständigen im Rahmen Ihrer Arbeit freiberufliche sowie gewerbliche Anteile involviert sind. Diese gemischte Tätigkeiten werden widerrum unterschieden zwischen:
- trennbar gemischte Tätigkeiten
- untrennbar gemischte Tätigkeiten
In diesem Fall werden beide Tätigkeiten getrennt voneinander behandelt.
Hierzu verlangt das Finanzamt regelmäßig eine getrennte Buchführung und eine Trennung in der Steuererklärung:
- eine für den freiberuflichen Teil
- eine für den gewerblichen Teil
Wenn sich allerdings die freiberufliche Tätigkeit aus der gewerblichen Betätigung ergibt, kann das Finanzamt sämtliche Einnahmen als Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit anerkennen.
Freelancer = Freier Mitarbeiter - nicht zu verwechseln mit Freiberufler!
Freiberufler sind nicht mit Freelancern bzw. freien Mitarbeitern zu verwechseln.
Je nach Tätigkeit kann der freie Mitarbeiter entweder Gewerbetreibender oder Freiberufler sein.
Natürlich sind wir auch als Steuerberater für Freelancer als Ihr steuerlicher Vertreter tätig.
Freiberufler - Ähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe als mögliche freie Berufe
Grundsätzlich muss bei den ähnlichen Berufen sowie bei den Tätigkeitsberufen im Rahmen freier Berufe jeder Einzelfall genau geprüft werden, ob im Rahmen der Tätigkeit eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Die Entscheidungsgewalt haben hierrüber die Finanzbehörden und rechtsverbindlich wird dies letztendlich nur durch das zuständige Finanzamt festgestellt. Im Zweifel erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder melden sich bei uns als Freiberufler Steuerberater bzw. Steuerberater für Freiberufler
Ähnliche Berufe & Tätigkeitsberufe Liste
Nachfolgend eine Auflistung von ähnlichen Berufen und Tätigkeitsberufen.
Ähnliche Berufe & Tätigkeitsberufe A-Z:
- Altenpfleger/-in
- Ambulante/-r Krankenpfleger/-in
- Audio-Psycho-Phonologe
- Bademeister/-in (medizinische/-r)
- Bauleiter/-in
- Bauschätzer/-in (Schadenschätzer/-in)
- Baustatiker/-in
- Bergführer/-in
- Beschäftigungs- und Ausdruckstherapeut/-in
- Bildhauer/-in
- Blutgruppengutachter/-in
- Conférencier, Show- und Quizmaster/-in
- Designer/-in
- Diätassistent/-in
- Dirigent/-in
- EDV-Berater/-in
- Elektrotechniker/-in
- Erfinder/-in
- Ergotherapeut/-in
- Erzieher/-in
- Erzprobennehmer/-in
- Fahrschulinhaber/-in
- Fernsehansager/-in
- Filmhersteller/-in
- Fleischbeschauer/-in
- Fotodesigner/-in
- Fotograf/-in
- Frachtenprüfer/-in
- Grafiker/-in
- Güterbesichtiger/-in oder Güterkontrolleur/-in
- Havariesachverständige/-r
- Hebamme / Entbindungspfleger/-in
- Heilmasseur/-in
- Hochbautechniker/-in als Bauleiter/-in
- Industriedesigner/-in
- Informatiker/-in (Diplom-)
- Informationsfahrtbegleiter/-in
- Insolvenzverwalter/-in
- Juristischer Informationsdienst
- Kameramann/-frau
- Kartograf/-in
- Kfz-Sachverständige/-r
- Kinderheimbetreiber/-in
- Klinische/-r Chemiker/-in
- Kompasskompensierer/-in auf Seeschiffen
- Konstrukteur/-in
- Krankenpfleger/-in
- Krankenschwester
- Künstler/-in
- Kunstsachverständige/-r
- Layouter/-in
- Lehrer/-in
- Lexikograf/-in
- Logopäde/-in
- Magier/-in
- Maler/-in (Kunstmaler/-in)
- Marketingberater/-in
- Marktforscher/-in
- Markscheider/-in (Vermessung im Bergbau)
- Maschinenbautechniker/-in
- Masseur/-in
- Medizinisch-technische/-r Assistent/-in (MTA)
- Modeschöpfer/-in (beratende/-r)
- Musiker/-in
- Netzplantechniker/-in
- Orthoptist/-in
- Patentberichterstatter/-in
- Physiotherapeut/-in
- Planer/-in von Großküchen
- Podologe (med. Fußpfleger/-in)
- Prozessagent/-in
- Psychoanalytiker/-in
- Psychologe/-in
- Psychotherapeut/-in, auch Kinder- und
- Jugendlichenpsychotherapie
- Rätselhersteller/-in
- Raumgestalter/-in
- Rechtsbeistand
- Reitlehrer/-in
- Rentenberater/-in
- Restaurator/-in
- Rettungsassistent/-in
- Rundfunksprecher/-in
- Sachverständige/-r
- Schauspieler/-in
- Schriftsteller/-in
- Sicherheitsberater/-in
- Sportlehrer/-in
- Steinmetz/-in
- Synchronsprecher/-in
- Systemanalytiker/-in
- Magier/-in
- Maler/-in (Kunstmaler/-in)
- Marketingberater/-in
- Marktforscher/-in
- Markscheider/-in (Vermessung im Bergbau)
- Maschinenbautechniker/-in
- Masseur/-in
- Medizinisch-technische/-r Assistent/-in (MTA)
- Modeschöpfer/-in (beratende/-r)
- Musiker/-in
- Netzplantechniker/-in
- Orthoptist/-in
- Patentberichterstatter/-in
- Physiotherapeut/-in
- Planer/-in von Großküchen
- Podologe (med. Fußpfleger/-in)
- Prozessagent/-in
- Psychoanalytiker/-in
- Psychologe/-in
- Psychotherapeut/-in, auch Kinder- und
- Jugendlichenpsychotherapie
- Rätselhersteller/-in
- Raumgestalter/-in
- Rechtsbeistand
- Reitlehrer/-in
- Rentenberater/-in
- Restaurator/-in
- Rettungsassistent/-in
- Rundfunksprecher/-in
- Sachverständige/-r
- Schauspieler/-in
- Schriftsteller/-in
- Sicherheitsberater/-in
- Sportlehrer/-in
- Steinmetz/-in
- Synchronsprecher/-in
- Systemanalytiker/-in
- Versicherungs- und Wirtschaftsmathematiker/-in
- Visagist/-in
- Werbeschriftsteller/-in
- Werbetexter/-in
- Wirtschaftsberater/-in
- Wissenschaftler/-in
- Zahnpraktiker/-in
- Zauberer bzw . Zauberkünstler/-in
Achtung Scheinselbständigkeit & Selbständigkeit mit einem Auftraggeber & Statusfeststellungsverfahren
Die Rentenversicherung kann mittels Statusfeststellungsverfahren feststellen, dass keine echte Selbständigkeit vorliegt, sondern eine Selbständigkeit mit einem Auftraggeber.
Auch kann sich bei einer Sozialversicherunsprüfung Scheinselbständigkeit heraus stellen.
Wenn Selbständigkeit mit einem einzigen Auftraggeber festgestellt wurde oder die volle Scheinselbständigkeit, tritt die volle Sozialversicherungspflicht für 4 Jahre Rückwirkend ein. Auftraggeber, werden diesbezüglich zu Arbeitgebern und müssen Beiträge an die Rentenversicherung Bund sowie die Kranken- und Pflegekassen nachzahlen.
Im sogenannten Statusfestellungsverfahren prüft die deutsche Rentenversicherung das Geschäftsverhältnis zwischen Auftraggeber & Auftragnehmer. Lassen Sie dies immer im Zweifel vor Beginn des Geschäftsverhältnisses von der deutsche Rentenversicherung mittels Statusfestellungsverfahren prüfen.
KSK Künstlersozialkasse - Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe
Selbständige Künstler und Publizisten müssen sich über die Künstlersozialversicherung rentenversichern.
Ob man zu den Künstlern oder Publizisten gehört, prüft die Künstlersozialkasse.
Die Versicherten bezahlen 50% ihrer Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung an die Künstlersozialversicherung. Die restliche Hälfte bzw. restlichen 50% zahlt der Bund.
Als Steuerberater für Freiberufler bzw. Freiberufler Steuerberater vertreten wir Sie steuerlich vor den Finanzbehörden.
Auftraggeber (sog. Verwerter), die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen sind dazu verpflichtet, die so genannte Künstlersozialabgabe von 5% (2023) in Bezug auf die gesamten erhaltenen Rechnungen (Nettowert) von Künstlern eines Jahres zu entrichten.
Unternehmen, die Leistungen selbstständiger Künstler oder Publizisten in Anspruch nehmen, müssen zudem an einem sofortigen Meldeverfahren an die Künstlersozialkasse teilnehmen.Sie müssen die Rechnungen sämtlicher Künstler im Laufe eines Jahres sammeln und den Gesamtbetrag ermitteln.
Hiervon werden Umsatzsteuer & Zahlungen an Designbüros mit Rechtsform als GmbHs, UGs, OHGs, KGs abgezogen. Auch Reisekosten und Bewirtungskosten können abzugsfähig sein.
Beispielrechnung:
Gesamtrechnungen von Künstlern als Verwerter erhalten (Netto): 1000€
5% = 50€ Sozialabgaben
Wird die Anmeldung an Künstlersozialkasse sowie die Abgaben versäumt, drohen Säumniszuschläge sowie hohe Bußgelder. Gemäß §36 Abs. 3 KSVG können Bußgelder von bis zu 50.000€ verhängt werden.
Betriebsprüfungen - Wer prüft Künstlersozialabgaben?
Die Betriebsprüfer*innen der Deutschen Rentenversicherung prüfen die Künstlersozialabgaben im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung.
Freiberufler & Berufsgenossenschaft
Je nach Branche und freiberuflicher Tätigkeit ist es notwendig zwangsweise Mitglied bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu sein. Erkundigen Sie sich hierzu oder kontaktieren Sie uns als Freiberufler Steuerberater.
Freiberufler & Versicherungen
Nachfolgende Versicherungen sind für Freiberufler je nach ausgeübtem Beruf verpflichtend:
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Rentenversicherung / Versorgungswerk
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Künstlersozialkasse
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung + Pflegeversicherung
Bei Fragen zwecks Zusammenarbeit, kontaktieren Sie uns über das unten stehende Kontaktformular.
Nützliche PDF Vorlagen zum online ausfüllen & downloaden
Eigenbeleg - Quittung - Bewirtungsbeleg - Stundennachweis §17 MiLoG