Dienstwagen - Firmenwagen - 1% Methode etc.

Firmenwagen / Dienstwagen 1% Regelung – geldwerter Vorteil, Fahrtenbuch und Co.

Leasing, Finanzierung, Miete, notwendiges Betriebsvermögen – gewillkürtes Betriebsvermögen.

 

Hier zum Thema Dienstrad und Betriebsausgaben

Als Steuerberaterin berate ich Sie auch hinsichtlich der Nutzung von Dienstwagen.
 

Fahrzeuge die nicht ausschließlich betrieblich genutzt werden, müssen privat besteuert werden.

Eine betriebliche Nutzung muss entweder über ein geeignetes Fahrtenbuch bewiesen werden oder durch das Fahrzeug selbst klar erkennbar sein. Dazu gehören Fahrzeuge, die kraftfahrzeugsteuerrechtlich als Zugmaschinen zugelassen sind, LKW’s, Transporter.

 

Auch möglich wäre, bei Arbeitnehmern, die Privatnutzung im Arbeitsvertrag zu verbieten.

Das Fahrzeug muss bei Feierabend und am Wochenende zwingend am Arbeitsplatz geparkt sein und darf nicht zum Wohnort des Arbeitnehmers mitgenommen werden.

 


Die 1% Methode (1 Prozent Versteuerung) von Fahrzeugen

Mit der 1% Methode wird die Privatnutzung des Brutto- Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung je Monat versteuert.
Beispiel:
Bruttolistenpreis: 29.000€ > 1% = Geldwerter Vorteil / Entnahmewert 290,00€ monatlich zu versteuern.

Zusätzlich sind für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte

0,03 % des Bruttolistenpreises * km

als Geldwerter Vorteil / Entnahmewert zu versteuern.
 

Auf diesen Betrag müssen Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf.  Kirchensteuer und Umsatzsteuer gezahlt werden.

Achtung! Bruttolistenpreis des Neuwagens im Rahmen der 1% Methode.
Sofern man als Angestellter die Aussicht auf einen Dienstwagen hat, oder sich als Unternehmer/ Freiberufler einen Dienstwagen anschaffen möchte, sollte hinsichtlich des Bruttolistenpreises beachtet werden, dass immer der BLP des Neuwertes - Neuwagenpreis zur Berechnung herangezogen wird.

Das Alter des Fahrzeuges und Rabatte sind unerheblich.

 

Beispiel
Fahrzeug, 10 Jahre alt - Gebrauchtwagenpreis: 10.000€ / Bruttolistenpreis neu: 40.000€
Die 1% werden hier nicht von den 10.000€, sondern von den 40.000€ berechnet.
Den Bruttolistenpreis erhalten Sie in der Regel von den entsprechenden Autoherstellern oder Vertragshändlern.


Nebenbemerkung: Abgeschriebene Fahrzeuge können je nach Kostenaufwand steuerlich auch ins Privatvermögen übernommen werden.
 

 

Kostendeckelung

Bei niedrigen Fahrzeugkosten bspw. durch bereits abgeschriebene Fahrzeuge, ist auch eine Kostendeckelung zu prüfen. Das kommt zum Tragen, wenn die Besteuerung der 1%-Methode höher wäre, wie die eigentlichen Kosten. Der Geldwerte Vorteil / Entnahmewert wird dann auf die Kosten gedeckelt.

 

 

Fahrtenbuch

 

Aufzeichnung via ordnungsgemäßem „manuellem“ handschriftlichen Fahrtenbuch

Bei einem Fahrtenbuch werden Kosten gemäß der Prozentualen Nutzung besteuert.

Beispielsweise 20% Privatnutzung und 80% betriebliche Nutzung

Von sämtlichen Fahrzeugkosten werden 20% als Geldwerter Vorteil / Entnahmewert besteuert. 

 

Anforderungen an ein Fahrtenbuch:

1.) Grundsätzlich müssen Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten zeitnah aufgezeichnet werden.
2.) Die Fahrten müssen vollständig sein.
3.)Es dürfen keine nachträglichen Änderungen vorgenommen werden.
4.) Ein fortlaufendes und lückenloses Führen muss gewährleistet sein.
5.) Eine Aufzeichnung zu jeder Einzelfahrt inkl. Aller Einzelheiten wie Werkstattfahrten & Privatfahrten sind erforderlich.
6.) Selbstverständlich müssen Aufbewahrungspflichten eigehalten werden.
7.) Es muss ein in sich geschlossenes System sein. Heißt sinngemäß, alle Daten müssen direkt in dem Fahrtenbuch eingetragen werden. Beiblätter oder herangezogene EDV in Kombination, wie beispielsweise Terminkalender werden nicht anerkannt. Vgl. (BFH, Urteil vom 13.11.2012, VI R 3/12, BFH/NV 2013 S. 526) & BFH, Urteil vom 1.3.2012, VI R 33/10, BStBl 2012 II S. 505.
Diktiergeräte oder Excel Tabellen werden ebenfalls verworfen.
8.) Kilometerstand des Fahrzeuges muss mit dem Fahrtenbuch übereinstimmen
9.) Tankquittungen (Ort der Tankstelle) in Verbindung der Fahrt muss passen

 

 

Elektronisches Fahrtenbuch mit GPS > GOBD konforme Apps & Software

Bei einem elektronischen Fahrtenbuch gelten die gleichen Regeln, wie bei einem manuellen.
Für geschäftliche Fahrten müssen Datum, Zweck der Fahrt, besuchter Geschäftskontakt mit allen Daten, der Kilometerstand vor und nach jeder Fahrt sowie längere Routen, falls notwendig mit Begründung aufgeführt werden. Auch Privatfahrten und Werkstattaufenthalte in Gegenüberstellung mit der tatsächlichen Kilometerleistung müssen haargenau übereinstimmen. Auch ein elektronisches Fahrtenbuch muss zeitnah geführt werden und darf nicht veränderbar sein.
Welche elektronische Fahrtenbücher-Anbieter das Finanzamt u.a. anerkennt:
- Vimcar

 

 

Betriebliche Nutzung

 

Ermittlung via 3-Monats Zeitraum und Ermittlung von genauem prozentualen Anteil und korrekter steuerlicher Verbuchung
Ein Fahrtenbuch über einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum von 3 Monaten wird benötigt, um die betriebliche Nutzung grundsätzlich nachzuweisen.

 

10-50% Nutzung bzw. 50% Grenze

Für die betriebliche Nutzung von 10 bis 50 %, können die Kosten seinem Privatvermögen oder dem gewillkürteb Betriebsvermögen zugeordnet werden.

 

Betriebliche Nutzung über 50%
Bei einer Nutzung über 50% zu betriebszwecken ist das Fahrzeug zwingend dem notwendigen Betriebsvermögen zuzuordnen.
Um eine betriebliche Nutzung und die Geltendmachung der Kosten glaubhaft zu untermauern, müssen die gefahrenen km zu Kundenterminen inkl. Anschrift, die Reisekostenaufstellungen und weitere Belege nachprüfbar dargelegt werden.

 

 

Betriebsvermögen:

 

Bei einer Zuordnung zum Betriebsvermögen ist das Fahrzeug über eine Nutzungsdauer von 6 Jahren abzuschreiben. Zusätzlich können alle Kosten für das Fahrzeug, bspw. Tankbelege, Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung sowie Werkstattrechnungen, als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Die Kosten für die Privatnutzung sind als Einnahme zu versteuern.
 

 

Privatvermögen

 

Wird das Fahrzeug dem Privatvermögen zugeordnet, können lediglich 0,30 € / km über eine Reisekostenabrechnung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Hier mehr zu Reisekosten

 

 

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