Kurzinfo
eAU elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Pflicht des digitalen Abruf von Arbeitsunfähigkeitsmeldungen
- Umlage U1 & Umlage U2 & eAU
Krankenkassen stellen Daten der eAU Bereit
Ab dem 01.01.2023 müssen Daten zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in elektronischer Form über die Portale der Krankenkasse abgerufen werden.
Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber von da an außer in Sonderfällen, bspw. bei Systemstörungen keine AU-Bescheinigung in Papierform vorlegen.
Auf Wunsch können die Versicherten einen Papierausdruck erhalten.
Bis zum 31. Dezember 2022 lief die Pilotphase/ Probephase.
Ärzte und Übermittlung der eAU via PVS - Praxisverwaltungssysteme an Krankenkasse
Ärzte und Krankenhäuser übermitteln via PVS System die eAU Daten des Patienten. Sie werden elektronisch signiert (QES des elektronischen Heilberufsausweises eHBA) und an die Krankenkassen übermitteln.
(Exkurs) Was sind PVS Systeme?
(PVS - Praxisverwaltungssysteme sind spezielle digitale Softwarelösungen für Arztraxen).
Was heißt das für Arbeitgeber & Steuerberater?
Arbeitgeber & Steuerberater müssen daher seit dem 01.01.2023 die Daten der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der eAU elektronisch von den Krankenkassen abrufen. Das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist verpflichtend.
Müssen Arbeitnehmer den Arbeitgeber weiterhin über eine Krankmeldung informieren?
Ja, Arbeitnehmer müssen den Arbeitgber bei Krankschreibung informieren.
Ab wann startet die eAU?
01. Januar 2023
Wie funktioniert die eAU - elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Die eAU wird von Ärzten und Krankenhäusern digital übermittelt.
Arbeitgeber und Steuerberater müssen deshalb ab dem 1.01.2023 die Daten der elektronsichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital von den Krankenkassen abrufen.
Wo können Arbeitgeber die Daten abrufen?
Die Daten für die digitale AU können über sv.net „Anforderung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen" oder über entsprechende Softwaremodule abgerufen werden.
eAU Minijobber bis 520€ - Minijob elektronische Arbeitsunfähigkeit
Sofern Arbeitnehmer einen Minijob-Arbeitsverhältnis nachgehen ist auch hier die elektronische Arbeitsunfähigkeisbescheinigung direkt bei der für den Arbeitnehmer zuständigen Krankenasse abzurufen.
Arbeitgeber sollten prüfen, ob ihnen die Krankenkasse der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer bekannt ist.
Auch im Rahmen von Familienversicherungen über Ehepartner oder Eltern.
Ausnahmen: Privatversicherte Arbeitnehmer & Minijobber in Privathaushalten
Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer sowie Minijobber in Privathaushalten ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU zum aktuellen Zeitpunk nicht vorgesehen. Sie erhalten weiterhin einen Papierbeleg seitens des Arztes.
Was passiert bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung & BG (Berufsgenossenschaften) gehören?
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung / BG fallen, werden digital an die gesetzliche Krankenkasse gemeldet.
Elektronische AU bei Privatpraxen
Privatpraxen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen sind von dem eAU-Verfahren ausgenommen.
Um am eAU Verfahren teilnehmen zu können, müssen Privatpraxen dahingehend an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.
Was passiert bei nicht gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern / Patienten?
Sofern eine digitale Übermittlung der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU digital nicht möglich muss das Ersatzverfahren angewendet werden. In diesem wird Arbeitnehmern die papierhafte Ausfertigung der AU mitgegeben.
Was ist der Vorteil des eAU Verfahrens?
- schnelle Übertragung an den Arbeitgeber & Steuerberater.
- Krankenstand kann schneller in die Arbeitsorganisation eingeplant werden.
- Eigene Übermittlung der Arbeitnehmer entfällt.
- Kostensenkung.
- lückenlose Dokumentation der Krankheitszeiten
- Pünktliche & korrekte Auszahlung Krankengeld
Was ist das Umlageverfahren?
Das Umlageverfahren ist eine finanzielle Absicherung für Arbeitgeber, die im Krankheitsfall von Arbeitnehmern oder bei Schwangerschaft greift.
Alle Arbeitnehmer sind verpflichtet am Umlageverfahren teil zu nehmen.
Für alle Mitarbeiter / Arbeitnehmer müssen Beiträge zur U1 und U2 abgeführt werden.
Erstattungsantrag Umlageverfahren / Umlageversicherung mit neuem eAU Verfahren
Eine Erstattung aus der Umlageversicherung ist nicht an die elektronische Arbeitsunfähigkeit eAU geknüpft.
Es erfolgt somit aufgrund der Neuregelung der elektronischen AU keine automatische Erstattung.
Erstattungsanträge müssen nach wie vor eingereicht werden!
Umlage U1 & Höhe der Erstattung im Krankheitsfall
Je nach Krankenkasse kann der Arbeitgeber zwischen verschiedenen Umlage Erstattungshöhen wählen.
Es gibt hier je nach Krankenversicherung standard, ermäßigte und erhöhte Umlagesätze.
Im Krankheitsfall werden dahingehend je nach Krankenversicherung & Beitragssatz im Schnitt zwischen 40 bis 80% des Bruttoarbeitsentgeltes erstattet.
Umlage U2 - Erstattung bei Mutterschutz
Die Umlage U2 gleich die Kosten bei Schwangerschaft nach dem gesetzlichen Mutterschutz aus. A
rbeitgeber erhalten alle anfallenden Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz erstattet.
Die Umlage U2 ist seit dem 1. Januar 2006 für alle Arbeitgeber Pflicht.
Die Umlage U2 ist für alle Arbeitnehmer verpflichtend. Auch männliche Arbeitnehmer, sowie Auszubildende und privat versicherte.
Ausnahmeregelung U2 Umlageverfahren - Behindertenwerkstätten
Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten sind vom U2 Verfahren ausgenommen.
Behindertenwerkstätten müssen dahingehend die U2 Umlage nicht an Krankenkassen abführen.
Wie wird die Umlage berechnet?
Die Erstattung wird vom Bruttoarbeitsentgelt berechnet.
Einmalige Vergütungen sowie Überstundenvergütungen und -zuschläge werden hier nicht mit einbezogen.
Müssen auch Umlagebeiträge im Rahmen von Minijobs - geringfügig Beschäftigte gezahlt werden?
Ja, auch Minijobber nehmen am Umlageverfahren teil.
Wie lange muss der Arbeitgeber im Krankheitsfall den Bruttolohn weiter zahlen?
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist gesetzlich geregelt.
Er ist auf 6 Wochen / 42 Kalendertage befristet und beginnt mit dem Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit.