Zoll und Steuern

Zoll, Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatzsteuer

allgemeine Kurzübersicht

 

Die Einfuhr samt Zoll und Besteuerung für Waren aus Drittländern ist ein komplexes Themenfeld.

Egal ob für Privatkunden oder Unternehmer.
Gerade bei der Kalkulation von Einkaufspreisen müssen die gesamten Kosten für die Speditionen inkl. Servicegebühren, die Verzollung anhand des Zollsatzes in Verbindung mit Warenwert, Warenart und Herkunftsland berücksichtigt werden. Aber auch die Lieferzeit muss bei Saisonware im Auge behalten werden. 


Zusätzlich müssen bei der Einfuhr von Genussmitteln (verbrauchssteuerpflichtige Genussmittel) eine ganze Reihe an Zollvorschriften bzw. weitere umfangreiche Formalitäten beachtet werden.

Hierbei sollte man sich zum Thema Verbrauchssteuer vor dem Versand der Ware mit dem Thema Zoll ausgiebig auseinandersetzen, gerade bei den Themen Tabaksteuer Alkoholsteuer.

 

Kontaktieren Sie im Zweifel das zuständige Hauptzollamt.
 

Was sind Zölle?
Zölle sind Abgaben (Gebühren) von Einfuhren in die EU aus Ländern die nicht der EU angehören > sogenannten Drittländern oder Drittstaaten.
Wonach werden Zollabgaben berechnet?
- Warenart
- Warenwert
- Herkunftsland

 

Wann werden Zölle, Einfuhrumsatzssteuer und ggf. Verbrauchssteuer fällig?
Sofort mit der Einfuhr. 


Die Berechnung der Abgaben nach Zolltarif
Dem Zolltarif wird jede Abgabenart (z.B. Zoll, Verbrauchssteuer & Einfuhrumsatzsteuer) einzeln zugrunde gelegt und berechnet. 
Die Höhe der Einfuhrabgaben hängt von der Art und Beschaffenheit der Waren ab und ergibt sich aus dem gemeinsamen EU Zolltarif und den Abgaben lt. nationaler Steuergesetzgebung.


Was sind Zollbegünstigungen – sogenannte Zollpräferenzen?
Durch Präferenzabkommen von der EU mit verschiedenen Ländern können für bestimmte Waren Zollvergünstigungen eintreten. 


Wer übernimmt die Anmeldung beim Zoll
Für alle Sendungen aus einem Drittland muss eine Zollanmeldung abgegeben werden.

Die Anmeldung beim Zoll übernimmt häufig der Versanddienstleister als Ihr Vertreter.

Dieser erhält auch den Abgabenbescheid für sämtliche Gebühren & Steuern.

Dieser tritt in der Regel mit der Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer sowie Zollgebühren in Vorlage und verlangt eine Servicegebühr für die Abwicklung.

 

Die Gebühren sind vom Leistungsempfänger zu erstatten.

Nach geleisteter Erstattung erhalten Sie den Abgabenbescheid vom Versanddienstleister.

Anmeldungen können jedoch auch in elektronischer oder schriftlicher Form vorgenommen werden. Elektronische Zollanmeldungen können über das ATLAS System abgegeben werden. 


Welche Einfuhrabgaben & Steuern gibt es?
1.) Zoll 

- Der Zollsatz wird je Ware ermittelt (via EZT online & TARIC)
- Auf Antrag können Zollermäßigungen & Befreiungen möglich sein.
- ab 150€ Warenwert/ Sachwert wird Zoll erhoben
2.) EUSt Einfuhrumsatzsteuer
- Entspricht Mehrwertsteuer 7% oder 19%
3.) VSt Verbrauchssteuern
- Werden beispielsweise auf Alkohol, Tabak, Parfum und Kaffee erhoben.


Zollabgaben bei Geschenken bis 45€ / bis 700€ / ab 700€ 
Voraussetzung für Geschenksendungen:
- Von Privat an Privat
- zum eigenen Gebrauch, nichtkommerzielle Nutzung
- ohne Bezahlung an Absender

 

Geschenke bis 45€ Sachwert
Werden bei einem Gesamtwert von bis 45€ keine Abgaben erhoben. Sie sind zollfrei und es muss keine Einfuhrumsatzsteuer abgeführt werden.

Für die Verbrauchssteuer sind entsprechende Höchstmengen zu beachten.
Achtung: Onlinekäufe, die von Privat an Privat über Marktplätze wie beispielsweise eBay oder ähnlichen sowie Tauschgeschäfte über Tauschbörsen werden nicht als Geschenke angesehen. 
Sie sind nicht von der Einfuhrumsatzsteuer befreit!


Geschenke im Sachwert von 45€ bis 700€
Für Sendungen bei denen der Sachwert zwischen 45€ und 700€ beträgt, ist ein "Pauschalierter Abgabensatz" möglich. Hierfür gelten die gleichen Voraussetzungen, wie für eine Geschenksendung.

Der pauschalierte Abgabensatz beträgt 17,5 Prozent des Warenwerts für sonstige Waren.

 

Allerdings gibt es verschiedene Abgabensätze für bestimmte Waren. Gerade bei der Beachtung von Reisefreimengen, sollte man die Tabelle für „Pauschalierte Abgabensätze“ beachten.


Geschenke im Sachwert ab 700€
Bei über 700€ Sachwert als Geschenk werden die Einfuhrabgaben nach den Abgabensätzen des Zolltarifs berechnet.

 

Was ist eine Zollinhaltserklärung?
Anhand der Zollinhaltserklärung erkennt der Zoll den Wert und Inhalt des Paketes / bzw. einer Fracht.

So kann er die Einfuhrabgaben und die Einfuhrumsatzsteuer berechnen.

Die Zollinhaltserklärung ist in englisch oder in der entsprechenden Landessprache des Empfängers zu verfassen.
 

Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23?
Je nach Warenart und Sendung wird eines der beiden Formulare verwerndet.
Das Formular CN22 wird meistens für Briefe, Dokumente und Waren in kleinen Paketen bis ca. 350€ Sachwert verwendet. Ab ca. 350,00€ Sachwert ist das ausführlichere CN23 Formular zu verwernden. 

 

IOSS Regelung bis 150€ (Import One-Stop-Shop) B2C Fernverkäufe & Zoll
Bei B2C Geschäften auf einem innerhalb der EU registrierten Online Marktplatz, bei dem der Verkäufer eines Drittstaates bei IOSS registriert ist (auch bei Versandlagern in einem Drittland) werden die Umsatzsteuermeldungen bei IOSS monatlich an das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) übermittelt.
Um eine IOSS ID zu erhalten muss sich der Verkäufer beim BZSt registrieren.


Der Marktplatz führt die anfallende Mehrwertsteuer in dem entsprechenden EU-Land direkt ab und ist auch für die korrekte Abwicklung verantwortlich. Voraussetzung ist, dass der Warenwert höchstens 150€ beträgt und Händler bei IOSS registriert bzw. die IOSS Nummer auf dem Marktplatz hinterleg ist.

Die IOSS ID muss weiter zwingend auf der Rechnung sowie der Zollanmeldung ausgewiesen sein.

Es sind seitens des Verkäufers die zollrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. 


Einfuhrumsatzsteuer Special Arrangement; § 21a UStG
Bei dem Special Arrangement § 21a UStG wird die Einfuhrumsatzsteuer direkt von dem Sendungsempfänger an den Versanddienstleister entrichtet. Dieser führt die Einfuhrumsatzsteuer im Folgemonat an die Zollverwaltung ab.

Zolle auf Sachwerte bis 150€ und ab 150€
Bei Sachwerten bis 150€ wird kein Zoll erhoben.

Sie sind zollfrei.

Jedoch ist die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchssteuer zu entrichten. 
Beim sogenannten Sachwert ist der Preis ohne Versandkosten/ Versicherungen sowie drittländischer Mehrwertsteuer zu verstehen. 
Jedoch müssen die Versandkosten und drittländische Mehrwertsteuer zwingend separat auf der Rechnung ausgewiesen werden! 
Ansonsten werden die Gesamtkosten als Sachwert zur Berechnung herangezogen. So könnte beispielsweise auch dann Zoll anfallen, wenn der Warenwert nicht gesondert bezeichnet wird, obwohl die 150€ nicht überschritten werden.
Auf Sachwerte ab 150€ wird grundsätzlich Zoll erhoben.

 

Einfuhrabgaben unter 1 € (abgabenfreie Sendungen)
Abgabenfreie Sendungen, bei denen keine Beschränkungen vorliegen und bei denen die Einfuhrabgabe bzw. die Einfuhrumsatzsteuer 1€ unterschreitet, können direkt zugestellt werden. 


ATLAS IMPOST APK – Importabfertigung von Post und Kuriersendungen
Über Atlas Impost APK können Sendungen mit einem Sachwert bis zu 150 Euro (EU-Code C07) und Sendungen unter Privatpersonen (Geschenksendungen) bis zu einem Wert von 45 Euro (EU-Code C08) angemeldet werden.


Bemessungsgrundlage Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
Zollwert + Zölle + weitere Frachtkosten ab EU-Grenze
Beispielrechnung:
Rechnungswert: 10.000€
+ Beförderungskosten inkl. Servicegebühren „Spedition a“ : 1.000€
= 11.000€ Zollwert
+ Bspw. Zollsatz 3% vom Zollwert: 330€ (= Einfuhrabgaben)
+ Bspw. Beförderungskosten „Spedition b“ ab EU Grenze: 200€
= 11.530,00€ (Bemessungsgrundlage zur Einfuhrumsatzsteuer EUSt)
= 2190,70€ Einfuhrumsatzsteuer (19%)