Was kostet ein Steuerberater?

Was kostet ein Steuerberater?

 

Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot bei einem kostenlosen Kennenlerngespräch.

 

Das Honorar richtet sich in den Standardfällen (bspw. Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen) nach den gesetzlichen Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

 

 

Finanzbuchführung

 

Für die Erstellung der Finanzbuchhaltung beträgt die Gebühr gemäß § 33 Abs. 1 StBVV 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3 der StBVV) vor.

 

Der Gegenstandswert ist dabei der jeweils höhere Wert, der sich aus der Summe des Jahresumsatzes oder Summe des Aufwandes ergibt.

 

Bei einem normalen Fall steht dem Steuerberater monatlich die Mittelgebühr zu. Hier somit 7/10.

Hinzu kommen die Auslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.

 

Der Steuerberater kann für die anfallenden Kosten einen Vorschuss beanspruchen, bevor er mit seiner Tätigkeit beginnt (§ 8 StBVV).

Da der Gegenstandswert erst mit Beendigung der Dezemberbuchhaltung feststeht, wird monatlich ein Vorschuss anhand dem Vorjahresumsatzes bzw. bei Abweichungen oder Neugründungen nach einem quartalsweisen angepassten Umsatz des Jahres berechnet und entsprechend mit der Dezemberbuchhaltung gegen gerechnet.

 

Da zu Beginn einer Buchführung eine gewisse Zahl von Anträgen und Anmeldungen vorzunehmen ist und die Buchführung eingerichtet werden muss, ist eine Ersteinrichtungsgebühr fällig.

 

 

 

Gegenstandswert bis … Euro

Volle Gebühr (10/10) Euro

Mittelgebühr (7/10)

15 000

68

47,6

17 500

75

52,5

20 000

83

58,1

22 500

88

61,6

25 000

95

66,5

30 000

102

71,4

35 000

110

77

40 000

115

80,5

45 000

122

85,4

50 000

130

91

62 500

137

95,9

75 000

149

104,3

87 500

164

114,8

100 000

177

123,9

125 000

197

137,9

150 000

217

151,9

200 000

259

181,3

250 000

299

209,3

300 000

339

237,3

350 000

381

266,7

400 000

416

291,2

450 000

448

313,6

500 000

483

338,1

vom Mehrbetrag über 500 000 Euro

34

23,8

je angefangene 50 000 Euro

 

 

 

Jahresabschlüsse und Steuererklärungen

Für die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sind die verschiedenen Anliegen in der Tabelle A und C der StBVV mit den Gegenstandswerten zu ermitteln.

 

Die Gegenstandswerte ermitteln sich dabei aus der Summe des Jahresumsatzes bzw. Summe des Aufwandes und ggf. der Bilanzsumme.

 

 

Beratungen

Als Zeitgebühr sieht §13 StBVV ein Honorar von 30,-- € bis 70,-- € je angefangene halbe Stunde (=Zeiteinheit kurz: ZE) vor, zzgl. Auslagen und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Höhere Stundensätze kann der Steuerberater im Rahmen einer Honorarvereinbarung mit dem Mandanten vereinbaren.

 

 

Erstberatung

Für eine Erstberatung berechne ich gemäß §21 der StBVV i. d. R. 150 Euro zzgl. Umsatzsteuer ab, die jedoch bei einem Zustandekommen eines dauerhaften Mandats wieder gutgeschrieben werden.

 

 

Wie setzt sich das Honorar zusammen?

Das Honorar ist nicht für das „Papier“ (bspw. die fertige Steuererklärung oder die Betriebswirtschaftliche Auswertung bei der Buchhaltung), sondern das Papier ist das Ergebnis der Arbeit. Somit setzt sich das Honorar aus dem Zeitaufwand sowie das know how, die Recherche um Ihren persönlichen Fall mit den gesetzlichen Möglichkeiten zu überprüfen und das Haftungsrisiko zusammen.

 

Jeden Beleg aus Ihrer Buchhaltung/Jahresabschluss/Steuererklärung prüfen wir auf steuerliche Relevanz und die richtigen Voraussetzungen.

 

Ich werde häufig vom Mandanten gefragt ob man bspw. Betriebsausgaben oder Werbungskosten für XYZ geltend machen kann oder ob die Einnahmen Steuerfrei sind. Die Standardantwort ist meist: „Es kommt darauf an“. Wir als Ihr steuerlicher Berater prüfen, ob Sie die gesetzliche Möglichkeit eines Abzugs oder eine Steuerfreiheit haben, sodass Sie sich nicht mit den „Gesetzen herumschlagen müssen“. Hierfür haften wir, was sich natürlich auch in unserem Honorar niederschlägt. Somit haben Sie die Sicherheit, dass Sie bei Beratungsfehlern einen finanziellen Schaden nicht selbst tragen müssen.

 

 

Steuerberatungsvertrag

Durch einen Steuerberatungsvertrag möchte ich das Honorar so transparent wie möglich für Sie festhalten, die für beide Seiten eine Berechnungsgrundlage begründet.

 

 

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