Kurzinfo
Tabaksteuer
TabStG (Tabaksteuergesetz)
Bei dem Verkauf und Inverkehrbringen von Tabakwaren, auch Wasserpfeifentabak ohne Tabakanteil sind weitreichende steuerrechtliche und zollrechtliche Hürden zu beachten. Mehr Infos zum Thema Zoll und Steuern.
Sofern man vor hat Tabakwaren her zu stellen oder mit Tabakwaren/ Substituten zu handeln oder beispielsweise in einer Bar / Shishabar anzubieten, sollte man man sich frühzeitig sämtliche Informationen beim Zoll bzw. zuständigen Hauptzollamt einholen.
Was ist die Tabaksteuer?
Die Tabaksteuer ist eine bundeseinheitlich geregelte sogenannte Vebrauchsteuer, die auf Tabakwaren erhoben wird.
Gewerbliche Einfuhr von Tabakwaren & Zollanmeldung
Die gewerbliche Einfuhr von Tabakwaren und Substituten (bspw. Liquids) aus Drittländern oder Drittgebieten muss spätestens 3 Wochen vor Einfuhr beim Hauptzollamt angemeldet werden.
Besteuerung und Verkauf von Tabakwaren.
Tabakwaren dürfen in Deutschland nur gehandelt werden, wenn sie ordnungsgemäß versteuert worden sind.
Das ist an den deutschen Steuerzeichen zu erkennen.
Verwendung von Tabaksteuerzeichen §17 Tabaksteuergesetz
Im Rahmen der Tabaksteuer ist nach § 17 Tabaksteuergesetz (TabStG) die Verwendung von Steuerzeichen vorgeschrieben.
Was sind Steuerzeichen?
Anhand von Steuerzeichen ist erkennbar, ob Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren des ordnungsgemäß versteuert worden sind.
Steuerzeichen haben eine ähnliche Funktion wie Bargeld.
Sie sind aufgrund von Fälschungssicherheit auf Sicherheitspapier gedruckt, welches mit bestimmten Sicherheitsmerkmalen und Leerfeldern versehen ist.
Bei Substituten enthält das Steuerzeichen die Mengenangabe in Milliliter.
Hergestellt werden Steuerzeichen in der Bundesdruckerei.
Die Abgabe oder der Weiterverkauf (Weitergabe) Steuerzeichen an andere Steuerlagerinhaber oder an andere Dritte ist verboten.
Gemäß §17 sind zum Bezug von Steuerzeichen für Tabakwaren bzw. Substituten Hersteller, Einführer oder Bezieher zu gewerblichen Zwecken (nur Substitute für Tabakwaren) berechtigt.
Einnahmen durch die Tabaksteuer
Die Steuereinnahmen durch die Tabaksteuer betragen im Schnitt über 14 Milliarden €.
Welche Tabakware fällt unter die Tabaksteuer?
- Zigarren
- Zigarillos
- Zigaretten
- Feinschnitttabak
- Pfeifentabak
- erhitzbarer Tabak
- Wasserpfeifentabak
- Substitute wie Liquid für E-Zigaretten usw.
Wie wird die Tabaksteuer berechnet?
- Menge in Stück bei Zigaretten, Zigarren und Zigarillo
- Menge in Kilogramm bei Feinschnitt und Pfeifentabak
- Menge in Stück und in Kilogramm bei erhitztem Tabak
- Menge in Millilitern bei Substituten für Tabakwaren (Liquid)
- sogenannter Kleinverkaufspreis (außer bei Substituten für Tabakwaren)
Wie ist Shishatabak einzuordnen?
Shishatabak ist tabaksteuerrechtlich als Rauchtabak / Wasserpfeifentabak einzuordnen.
Für Shishatabak gelten die steuerrechtlichen Regelungen für den Handel mit Tabakwaren.
Gerade bei der Einfuhr müssen hier die Zollrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, um sich nicht der Steuerhinterziehung strafbar zu machen.
Veränderung von Wasserpfeifentabak und steuerrechtliche Folgen
Beispielsweise entsteht durch Nachbefeuchten von Wasserpfeifentabak, Mischen mit anderen Tabaksorten, Aromatisieren oder Pressen außerhalb eines "Steuerlagers" mit sofortiger Wirkung Tabaksteuer.
Man ist bei diesem Vorgang ein "Hersteller ohne Erlaubnis".
Auch wenn bei der Herstellung/ Veränderung der Tabaksorten eine versteuerte Ware verwendet wurde wird man Steuerschuldner und hat unverzüglich eine Steuererklärung beim Zoll abzugeben. Die Steuer ist zudem sofort fällig!
Unterlässt man diese Steuererklärung, macht man sich strafbar.
Für tabakfreie Produkte, die wie Wasserpfeifentabak verwendet und zum Verkauf angeboten werden, können die genannten Vorgaben und Pflichten ebenso gelten.
Was ist ein Steuerlager für verbrauchssteuerpflichtige Waren?
In einem sogenannten erlaubnispflichtigen Steuerlager dürfen verbrauchsteuerpflichtige Waren unversteuert, hergestellt, be- oder verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden. Das Betreiben von Steuerlagern bedarf einer Erlaubnis des Hauptzollamts!
Der Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber muss vor Betriebsbeginn beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden.
Was sind Substitute für Tabakwaren?
Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids.
Was ist ein Kleinverkaufspreis im Rahmen der Tabaksteuer?
Der Kleinverkaufspreis ist der Einzelhandelspreis oder Packungspreis für Zigarren, Zigarillos, Zigaretten, Rauchtabak je Stück oder je kg.
Der Kleinverkaufspreis darf vom Händler weder unter- noch überschritten werden.
Bei der Preisgestaltung darf der Steuerwert nicht unterschritten werden.
Differenzsteuer bei überschreiten des Kleinverkaufpreises
Wird der Kleinverkaufspreis überschritten, entsteht eine Differenzsteuer.
Die Differenzsteuer wird von dem Händler direkt geschuldet.
Der Händler hat hat unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben, auch ist die Steuer sofort fällig.
Preisnachlass bei Zigarren oder Zigarillos
Zulässig ist ein Preisnachlass von bis 3% bei der Abgabe von Zigarren oder Zigarillos in vollen Packungen, sofern der Preisnachlass handelsüblichen Werten entspricht.
Was besagt der Verpackungszwang bei Tabakwaren & Tabaksteuer?
- Tabakwaren dürfen nur in vollständig geschlossenen und verkaufsfertigen Kleinverkaufsverpackungen aus dem Steuerlager entnommen werden.
- Packungen mit Tabakwaren dürfen nur unter besonderen Bedingungen geöffnet werden.
Was besagt das Beipackverbot & Kopplungsverbot im Rahmen der Tabaksteuer?
Man darf in Kleinverkaufspackungen keine weitere Gegenständ hinein packen.
Das Beipacken von anderen Gegenständen führt zu einer Preisunterschreitung.
Bei Substituten wie bspw. Liquid für E-Zigaretten können so Wettbewerbsvorteile gesichert werden.
Händler dürfen die Abgabe an Verbraucher nicht mit dem Verkauf anderer Gegenstände koppeln.
Was bedeutet das Rabatt- und Zugabeverbot bei Tabakwaren
- bei der Abgabe von Tabakwaren dürfen keine weiteren Gegenstände dazuzugeben und Rabatte gewährt werden
- Tabakwaren dürfen nicht mit dem Verkauf anderer Waren gebündelt werden, um Waren unter und über dem Kleinverkaufspreis oder Packungspreis der Tabakwaren abzugeben, der auf dem Steuerzeichen angegeben ist.
Steuertratrife §2 Tabaksteuergesetz (TabStG)
Tabaksteuer für Zigaretten
01.01 2023 bis zum 31.12.2024:
- 11,15 Cent je Stück und 19,84% des Kleinverkaufspreises,
- mindestens 22,888 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette;
01.01.2025 bis zum 31.12.2025:
- 11,71 Cent je Stück und 19,84% des Kleinverkaufspreises,
- mindestens 24,163 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette;
01.01.2026 bis zum 14.02.2027:
- 12,28 Cent je Stück und 19,84% des Kleinverkaufspreises,
- mindestens 25,106 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette;
Tabaksteuer für Zigarren und Zigarillos
a) vorbehaltlich Buchstabe b
- 1,4 Cent je Stück und 1,47 % des Kleinverkaufspreises,
- mindestens jedoch 7,504 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarre oder des zu versteuernden Zigarillos;
b) vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022:
- 1,4 Cent je Stück und 1,47 % des Kleinverkaufspreises,
- mindestens jedoch 6,632 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarre oder des zu versteuernden Zigarillos;
Tabaksteuer für Feinschnitt
vorbehaltlich der Buchstaben b bis e:
- 61,58 Euro je Kilogramm und 17,40 % des Kleinverkaufspreises,
- mindestens den Betrag (Mindeststeuer), der sich aus Absatz 3 ergibt
c) vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024:
- 54,39€ / kg. & 17,00 % des Kleinverkaufspreises,
- mindestens jedoch 111,78€/ kg. abzgl. der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises des zu versteuernden Feinschnitts
d) vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025:
- 57,85 Euro je Kilogramm und 17,20 % des Kleinverkaufspreises,
- mindestens jedoch 121,51€/ kg.
abzgl. der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises des zu versteuernden Feinschnitts
e) vom 1. Januar 2026 bis zum 14. Februar 2027:
- 61,58 Euro je Kilogramm und 17,40 % des Kleinverkaufspreises,
- mindestens jedoch 128,83€/ kg. abzgl. der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises des zu versteuernden Feinschnitts
Tabaksteuer für Pfeifentabak
vorbehaltlich Buchstabe b
- 15,66 Euro je Kilogramm und 13,13 % des Kleinverkaufspreises,
- mindestens jedoch 26,00€/ kg.
01.01.2022 bis zum 31.12.2022
- 15,66€/kg
- 13,13% des Kleinverkaufspreises, mindestens jedoch 24,00 €/ kg.
Tabaksteuer für erhitzter Tabak
die Steuer für Pfeifentabak zuzüglich einer Zusatzsteuer, die sich bemisst aus 80 Prozent des Steuerbetrags für Zigaretten abzüglich des Steuerbetrags für Pfeifentabak. Für die Berechnung des Steuerbetrags für Zigaretten entspricht hierbei der jeweils stückweise und einzeln portionierte Rauchtabak einer Zigarette.
Tabaksteuer für Wasserpfeifentabak
- 01.01.2023 bis 31.12.2024 = 19,00 €/ kg.
- 01.01.2025 bis 31.12.2025 = 21,00 €/ kg.
ab 01.01.2026 = 23,00 €/ kg.
Tabaksteuer Substitute für Tabakwaren - Liquids
01.07.2022 bis 31.12.2023 = 0,16€ / ml
01.01.2024 bis 31.12.2024 = 0,20€ / ml
01.01.2025 bis 31.12.2025 = 0,26€ / ml
ab 01.01.2026 = 0,32€ / ml
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