Wir sind Ihr Steuerberater - Ihr Profi fürs Zahlenhandwerk!
Mandanteninformation - für Steuerberater Anbauvereinigung Anfragen
Sofern Sie auf der Suche nach einem Steuerberater für Cannabis Social Clubs / Marihuana Anbauvereinigungen sind, kontaktieren Sie uns per Mail mit Ihrem kompletten Vorhaben über das unten stehende Kontaktformular.
Auch wenn Sie Produkte vertreiben möchten, welche für die Aufzucht von Cannabis benötigt werden (Beispielsweise über Onlineshops und Ladengeschäfte) - kontaktieren Sie uns als Steuerberater für Growshops.
Achtung:
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Cannabis Social Club frühestens erst dann starten dürfen, wenn Sie von der zuständigen Behörde eine offizielle Genehmigung erhalten haben! Die Antragsverfahren und damit verbundenen Prüfungen (je nach Bundesland und Antragsstelle) können zudem mehrere Monate in Anspruch nehmen. Erst dann, wenn Sie von behördlicher Seite zu 100% grünes Licht zum Start haben, dürfen Sie offiziell mit Ihrem Cannabisclub starten.
Wie ist das denn mit den Vereinen und den Steuern?
Vereine werden grundsätzlich als Körperschaften dem Steuerrecht unterworfen.
Hierbei muss sich zwingend an die geltende Steuergesetzgebung gehalten werden.
Die Gründung eines Vereins ist zudem keine Bummelei. Gerade wenn dem Vereinszweck eine Vielzahl an Miegliedern gegenübersteht und höhere Umsätze, müssen Sie eine professionelle Struktur und Organisation aufbauen.
Es sind auch die sämtlichen umsatzsteuerlichen Hürden zu beachten, die mit der Gründung und dem Betrieb eines Vereins einhergehen. Nicht zuletzt, um keine Probleme mit den Finanzbehörden zu bekommen - wodurch Ihnen bei Nichtbeachten vielleicht sogar im schlimmsten Fall die Zulassung des CSC's wieder entzogen werden kann!
Der CSC unterliegt somit der Pflicht, sämtliche Steuererklärungen fristgerecht und ordnungsgemäß bei der zuständigen Finanzbehörde abzugeben! Zudem sind weitere Aufzeichnungen zu führen und fristgerecht einzureichen, welche gesetzlich im CanG verankert sind. (s. weiter unten)
Aufgrund den gehäuften Anfragen, ab wann und wie hoch die Körperschaftssteuer ist:
Die Körperschaftssteuer ist mit 15% auf den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins zu entrichten, wenn die Freigrenze von 45.000€ durch die jährlichen Einnahmen des Vereins überschritten wird.
Sofern Sie in Betracht ziehen einen CSC zu gründen, ziehen Sie deshalb rechtzeitig einen Steuerexperten und oder Juristen für Cannabis Social Clubs zu Rate, welche u.a. in der steuerlichen Handhabung von Vereinen versiert ist und sich mit dem Thema CSC auseinander setzt.
Was sind eigentlich Anbauvereinigungen - Cannabis Social Clubs - Cannabisvereine?
Anbauvereinigungen - Cannabis Social Clubs sind eingetragene, nichtwirtschaftliche Vereine.
Der Zweck von Anbauvereinigungen mit Marihuana Anbau ist der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis und Haschisch zum Eigenbedarf.
Anbauvereinigungen dürfen auch Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen zum Eigenbedarf weitergeben.
Cannabis Social Clubs / Cannabis Anbauvereine werden nach den Grundsätzen des Vereinsrechts mit einem Vorstand geleitet. Andere Rechtsformen sind im Rahmen des Anbauvereins nicht zugelassen.
Anbauvereinigungen werden nach dem Vereinsrecht behandelt.
Hierfür ist zwingend eine Satzung bzw. Vereinssatzung erforderlich, in dem auch der Vorstand samt Präventionsbeauftragten sowie die Mitgliedsbeiträge festgehalten werden müssen.
Präventionsbeauftragte in Anbauvereinigungen
In jeder Anbauvereinigung / Cannabisclub muss zwingend ein Präventionsbeauftragter ernannt werden, der entsprechende Schulungen zur Suchtprävention nachzuweisen hat.
Auszug §23 CanG Abs. 4
...der Präventionsbeauftragte hat gegenüber der Anbauvereinigung spezifische Beratungs- und Präventionskenntnisse durch Suchtpräventionsschulungen bei Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder bei vergleichbar qualifizierten Einrichtungen nachzuweisen. Der Nachweis der Beratungs- und Präventionskenntnisse wird durch eine Bescheinigung der Teilnahme an einer der in Satz 5 genannten Schulungen erbracht....
Abgabe nur an Mitglieder der Anbauvereinigung
Anbauvereinigungen dürfen Cannabis / Marihuana nur an Mitglieder abgeben.
Dies werden die Behörden stichprobenartig überprüfen!
Neben den Mitgliedsbeiträgen aus der Vereinssatzung dürfen keine weiteren Entgelte verlangt werden.
Cannabis / Marihuana / Haschisch / Samen / Stecklinge dürfen nicht verkauft und verschenkt werden.
Gründung Anbauverein - Cannabisverein gründen & Genehmigung
Um einen Cannabisverein zu gründen bzw. (Anbauvereinigungen - Cannabis Social Club) bedarf es einer behördlichen Genehmigung bzw. einem Antrag bei der zuständigen Landesbehörde - welche von den Ländern bestimmt wird. Eine einfache Eintragung in das Vereinsregister ist nicht ausreichend, um Cannabis / Haschisch straffrei anzubauen. Die Erlaubnis für Anbauvereinigung ist auf 7 Jahre befristet.
Sie kann nach Ablauf von 5 Jahren auf Antrag verlängert werden.
Bezüglich der Besitzvorschriften dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis / Haschisch mit sich führen.
Kontrolle von Landesbehörden der Anbauvereine - Cannabis Social Club Kontrolle
Anbauvereinigungen / Cannabisclubs sollen mindestens einmal jährlich und darüber hinaus risikobasiert von der zuständigen Landesbehörde kontrolliert werden durch Besuche und Stichproben vor Ort.
Bei Verstößen kann die Erlaubnis vollständig oder teilweise widerrufen werden.
Konsum im und um Cannabis Anbauverein - Cannabisclub verboten
Das Grundstück, Anbaufläche, Gewächshaus, Gebäude einer Anbauvereinigung darf sich nicht, auch nicht teilweise innerhalb eines zu Wohnzwecken dienenden Gebäude oder Grundstück befinden.
Der Konsum innerhalb des Anbauvereins (auf dem Grundstück, der Anbaufläche, im Gewächshaus, im Gebäude) und in einem Abstand von weniger als 200 Metern um den Eingangsbereich von Anbauvereinigungen ist verboten.
Werbung & Marketing Anbauverein verboten! - Keine Werbung Cannabis Social Club
Jede Form von Werbung für Anbauvereinigungen und für Cannabis & Haschisch sind verboten!
Social Media Werbung. bspw. Facebook, Instagram, tiktok, youtube ist eine Werbung verboten!
Anbauvereinigungen / Cannabis Social Clubs dürfen nach außen nicht durch werbende Beschilderungen oder andere auffällige, gestalterische Elemente erkennbar sein.
Voraussetzungen Anbauvereinigung:
- Vertretungsberechtigen Personen der Anbauvereinigungen sind unbeschränkt geschäftsfähig
- Sie besitzen für den Umgang mit Cannabis, Cannabissamen und Stecklingen die erforderliche Zuverlässigkeit
- Innerhalb der Anbauvereinigung sind Cannabis, Cannabissamen und Stecklinge ausreichend gegen den Zugriff durch Kinder, Jugendliche und unbefugte Dritte geschützt
- die Anbauvereinigung gewährleistet die Einhaltung der sonstigen Vorgaben dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften gewährleistet.
Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch und in deutscher Sprache bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen und hat die gesetzlich festgeschriebenen Angaben und Nachweise zu enthalten.
Unterlagen Cannabis Social Club gründen - Unterlagen Gründung Anbauvereinigung
Keine Erlaubnis bei fehlender Unzuverlässigkeit eines Vorstandsmitglieds
Die Erlaubnis eines Cannabis Social Clubs / Anbauvereinigung wird versagt, wenn die betreffende Person einschlägig vorbestraft ist oder die Vorgaben des Cannabisgesetzes für den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz nicht einhält bzw. voraussichtlich nicht einhalten wird.
Was sind einschlägige Vorstrafen?
- Drogendelikte mit Ausnahme cannabisbezogener Straftaten für Handlungen, die nach dem Cannabisgesetz nicht mehr strafbar sind,
- Delikte, die üblicherweise der organisierten Kriminalität zuzuordnen sind.
Dokumentations- und Berichtspflichten von Anbauvereinigungen (§26 CanG)
- Aufzeichnungen sind 5 Jahre aufzubewahren.
- Eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit an die Behörden muss gewährleistet werden
- Der zuständigen Behörde muss bis zum 31. Januar eines jeden Kalenderjahres elektronisch die folgenden Angaben zu den folgenden Mengen übermittelt werden:
- Cannabis in Gramm,
- aufgegliedert nach Sorten und
- nach dem jeweiligen durchschnittlichen Gehalt an Tetrahydrocannabinol THC und Cannabidiol
die 1. im vorangegangen Kalenderjahr von ihnen
a) angebaut wurden,
b) weitergegeben wurden,
c) vernichtet wurden und am Ende des vorangegangenen Kalenderjahres in ihrem Bestand vorhanden waren.
- Sofern gesundheitsschädliches Cannabis entdeckt wurde oder abhanden kam, ist dies umgehend der zuständigen Behörde zu melden.
Wie können Mitgliedsbeiträge in Anbauvereinigungen kalkuliert werden?
Der Mitgliedsbeitrag wird von den Anbauvereinigungen festgelegt.
Hierbei sind natürlich die gesamten Unkosten für die Aufzucht & Verwaltung des Cannabisvereins mit einzukalkulieren, u.a. können das sein:
- Kosten für die Erstellung von Mitgliedsausweisen je Person und bei Verlust
- Kosten für Grundstück, Miete & Co.
- Kosten für Gewächshäuser, Umbaumaßnahmen, Lüftungsanlagen etc.
- Kosten für sämtliche Geräte & Bewässerung, die zur Aufzucht benötigt werden,
- Kosten für Mitarbeiter, Sozialversicherung usw.,
- Kosten für EDV,
- Kosten für Dünger,
- Kosten für Energie bzw. Strom & Wasser,
- Kosten für Cannabissamen & Cannabis Stecklinge,
- Kosten für Weiterbildungen & Schulungen,
- Kosten für Versicherungen,
- Kosten für Überwachungssysteme,
- Kosten für Steuerberatung,
- Kosten für Rechtsberatung,
usw..
Auszug Rererentenentwurf CanG (Cannabisgesetz) §25 Selbstkostendeckung
(1) Anbauvereinigungen dürfen für die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial an ihre Mitglieder neben den satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen nach § 24 keine weiteren Entgelte verlangen.
(2) Die unentgeltliche Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial durch Anbauvereinigungen ist verboten.
(3) Anbauvereinigungen haben für die Weitergabe von Vermehrungsmaterial an andere Anbauvereinigungen oder an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht in ihr Mitglied sind, vom jeweiligen Empfänger die Erstattung der für die Herstellung des weitergegebenen Vermehrungsmaterials entstandenen Kosten zu verlangen.
Wichtig; bewahren Sie sämtliche Belege bezüglich der Kosten und Belege, die die Weitergabe belegen sorgfältig auf!
Mitgliedsbeiträge können beispielsweise als Grundbeträge mit zusätzlichen Pauschalen gestaffelt werden:
- Mengenbeitrag ggf. in Gramm für das an Mitglieder weitergegebene Cannabis,
- Mengenbeitrag für Cannabissamen und Stecklingen .
Wie finanzieren sich Cannbisclubs - Marihuana Anbauvereinigungen?
Cannabisclubs leben von der Mitwirkung ihrer Mitglieder und finanzieren sich durch die Mitgliedsbeiträge.
Für die Weitergabe von Cannabis und Samen, dürfen Cannabisclubs kein weiteres Entgelt verlangen.
Mitglieder müssen aktiv beim Anbau mitwirken.
Wie, wo, durch wen und an wen erfolgt die Abgabe von gemeinschaftlich angebautem Cannabis durch den Cannabis Social Club bzw. die Anbauvereinigung?
- Nur Mitglieder des Anbauvereins dürfen Cannabis weitergeben und annehmen
- Persönliche Anwesenheit des weitergebenden Mitgliedes und des annehmenden Mitgliedes ist zwingend
- Zum Zwecke des Eigenkonsums
- Zwingend auf dem Grundstück, der Anbaufläche, im Gebäude der Anbauvereinigung zu erfolgen.
- Durch strikte Kontrollen des Alters und Mitgliedschaft durch Vorlage von Mitgliedsausweises in Verbindung mit dem amtlichen Lichtbildausweis.
- höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag & Mitglied
- höchstens 50 Gramm Cannabis pro Monat & Mitglied
- Bei Personen, zwischen 18. und 21. Jahren beträgt die Abgabemenge höchstens 30 Gramm Cannabis und darf einen THC-Gehalt von 10% nicht überschreiten.
- Die Weitergabe ist ausschließlich in Reinform, von Marihuana (getrocknete Blüten und blütennahe Blätter der Cannabispflanze) oder Haschisch (abgesondertes Harz der Pflanze) erlaubt.
- Die Verpackung des weitergegebenen Cannabis muss neutral sein.
Es ist zudem ein Beipackzettel auszuhändigen mit folgendem Inhalt:
- Gewicht in Gramm
- Erntedatum
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Sorte
- durchschnittlicher THC-Gehalt in Prozent
- durchschnittlicher CBD-Gehalt in Prozent
Anbauvereinigungen ist es verboten, Cannabis weiterzugeben, das vermischt, vermengt oder verbunden mit Tabak oder Nikotin oder Lebensmitteln ist! Anbauvereinigungen dürfen keinen Alkohol oder Tabak an ihre Mitglieder abgeben.
Zudem sind bei der Weitergabe aufklärende evidenzbasierte Informationen unter anderem über Cannabis, die Dosierung, die Anwendung und die Risiken des Cannabiskonsums sowie Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen im Zusammenhang mit Cannabiskonsum zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere ist unter anderem auf mögliche neurologische und gesundheitliche Schäden bei einem Konsum von Cannabis im Alter von unter 25 Jahren hinzuweisen.
Keine Weitergabe an Dritte von Cannabisverein / Cannabisclub Mitgliedern an andere Personen
Mitglieder dürfen von der Anbauvereinigung erhaltenes Cannabis nicht an andere Personen weitergeben.
Es darf bei der Weitergabe von Cannabis kein weiteres Entgelt verlangt werden.
Die Anbauvereinigungen müssen selbstkostendeckend orientiert sein.
Hierbei dürfen die satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträge sowie bei Weitergabe von Cannabissamen an Nicht-Mitglieder und andere Anbauvereinigungen die Erstattung der Herstellungskosten verlangen.
Was sind die 3 zentralen Ziele der Cannabislegalisierung/ Marihuanalegalisierung?
- Jugendliche besser schützen & Prävention
- Konsum sicherer gestalten
- Justiz und Polizei entlasten
Was sind die zwei Säulen des CARe Modells? (Club Anbau & Regional-Modell)
- Club Anbau:
Privater & gemeinschaftlicher, nicht-kommerzieller Eigenanbau
- Regional-Modell:
Regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten
Eigenanbau von Cannabis - Wieviel Cannabis darf ich anbauen?
Erwachsene mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland dürfen zum Zwecke des Eigenkonsums an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu drei Cannabispflanzen je volljähriger Person eines Haushalts anbauen. Sämtliche über die Anzahl von insgesamt drei hinausgehenden Cannabis- oder Nutzhanfpflanzen sind unverzüglich und vollständig zu vernichten!
Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Ausnahme ist eine Weitergabe an andere Erwachsene, wenn die Weitergabe im Bereich der Wohnung der anbauenden Person zum unmittelbar auf die Weitergabe folgenden gemeinschaftlichen Konsum erfolgt.
Das angebaute Cannabis, Cannabispflanzen und Cannabissamen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte zu schützen. Dazu gehört, Cannabispflanzen sowie geerntetes Haschisch und Marihuana in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahren.
Kinder- und Jugendschutz - Schutzmaßnahmen Anbauvereine
ür Heranwachsende (das heißt Personen, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben) beträgt die monatliche Höchstweitergabemenge 30 Gramm Cannabis und darf einen THC-Gehalt von zehn Prozent nicht überschreiten.
Wichtiger Hinweis zur Gründung Anbauverein / Gründung Cannabis Social Club & Coffeeshop:
Aktuell gibt es jedoch noch keine Gesetzesgrundlage zur Gründung eines Cannabis Social Clubs, bei dem Genusscannabis über Cannabis Anbauvereine ausgeggeben werden darf.
Dies gilt ebenfalls für den Handel über Coffeeshops und Marihuanafachgeschäfte!
Bitte beachten Sie, dass Sie sich strafbar machen, sollten Sie gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstoßen! Sie dürfen aktuell keinerlei Betäubungsmittel in Umlauf bringen!
Der Anbau, Besitz und Handel von Cannabis ist illegal und kann jeweils zu schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Sollten Sie planen einen Cannabisverein zu gründen oder ggf. an dem im Eckpunktepapier vom 12.04.2023 und Referentenentwurf v. 06.07.2023 veröffentlichten Modellprojekt zum gewerblichen Verkauf von Cannabisprodukten teil nehmen zu wollen, müssen Sie zwingend die Verabschiedung entsprechender Gesetze zur Legalisierung abwarten.
Medizinalcannabis
Für den Vertrieb von Medizinalcannabis bzw. medizinisches Marihuana müssen Sie an den EU weiten Ausschreibungen teilnehmen sowie die Gesetze beachten und befolgen.
Sollten Sie hierzu weitergehende Fragen haben, nehmen Sie im Zweifel Kontakt mit dem Bundesgesundheitsministerium oder für Sie zuständigen Gesundheitsministerium auf.
Welche Leistungen bieten wir als Steuerberater an, sobald der Betrieb von Cannabis Social Clubs & Marihuanafachhandel legalisiert worden ist?
Unsere Leistungen als Steuerberater umfassen die folgenden steuerrechtlichen relevanten Themenfelder für legale Coffeeshops oder legale Cannabisvereine:
- Grundlegende Beratung in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themenfeldern (Buchhaltung, Jahresabschlüsse & Co.)
- Erstellung eines Gründungskonzeptes
- Erstellung einer ordnungsgemäßen, GoBD konformen Buchhaltung des Cannabisclubs, Cannabis Social Clubs / Genusscannabis- Marihuana Fachgeschäftes
- Unterstützung bei der ordnungsgemäßen, gesetzeskonformen Dokumentation des Betriebes
- Unterstützung bei der Einrichtung + Schnittstellenanbindung einer zTSE zertifizierten Kasse des Cannabisclubs, Cannabis Social Clubs / Genusscannabis- Marihuana Fachgeschäftes
- Unterstützung bei der Einrichtung von Schnittstellen vom System zum zu unserer Buchhaltungssoftware
- Erstellen von sämtlichen Steuererklärungen für den Cannabisclub- Cannabis Social Club oder das legale Genusscannabis- Marihuana Fachgeschäft
- Unterstützung bei der sämtlichen Bürokratie
Fortlaufend müssen folgende Angaben dokumentiert werden:
1. Name, Vorname und Anschrift der Personen, Name und Sitz der Anbauvereinigungen oder Name und Sitz der juristischen Personen, von denen sie Vermehrungsmaterial erhalten haben,
2. Mengen an Cannabis in Gramm und Stückzahl des Vermehrungsmaterials, die sich in oder auf ihrem befriedeten Besitztum befinden,
3. Mengen des angebauten Cannabis in Gramm,
4. Mengen des vernichteten Cannabis in Gramm,
5. Mengen und durchschnittlicher THC-Gehalt des an das jeweilige Mitglied weitergegebenen Cannabis:
- in Gramm,
- Datum der Weitergabe
- Name, Vorname und Geburtsjahr des jeweiligen Mitglieds
6. Stückzahl des an natürliche Personen jeweils weitergegebenen Vermehrungsmaterials sowie, sofern die jeweils annehmende Person Mitglied der Anbauvereinigung ist, deren Name, Vorname und Geburtsjahr.
Wie könnte die Besteuerung von Cannabis lt. Eckpunktepapier vom 26.10.2022 aussehen?
Wahrscheinlich wird eine Verbrauchssteuer für Cannabis im Rahmen des Gesetzes verabschiedet werden, die sich linear am THC Gehalt orientiert.
Ob und in wie fern eine Besteuerung des Eigenbedarfs bzw. des Selbstanbaus in Cannabis Social Clubs zum Tragen kommt, ist bis dato noch nicht klar.
Sofern ein Gesetz zur Genusscannabislegalisierung über legalisierte Fachgeschäfte verabschiedet würde, werden Umsätze aus Verkäufen von Cannabis/cannabishaltigen Waren werden wahrscheinlich automatisch der Umsatzsteuer unterliegen.
Dabei kann die lineare Besteuerung proportional oder progressiv ausgestaltet werden. In jedem Fall ist die Vereinbarkeit mit EU-Recht, insbesondere der EU-Verbrauchsteuersystemrichtlinie und der Tabaksteuerrichtlinie sicherzustellen.
Natürlich stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Steuergesetzgebung bei einer potenziellen Legalisierung von Cannabis als Steuerberatung zur Seite.
Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/C/Kabinettvorlage_Eckpunktepapier_Abgabe_Cannabis.pdf
Welche Informationen aus dem Eckpunktepapier vom April 2023 zu entnehmen sind:
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/eckpunkte-cannabis-12-04-23.html
Kürzübersicht über die beiden CARe Vorhaben:
1.) nicht gewinnorientierter Cannabisverein & Privatanbau
2.) kommerzieller Verkauf über Cannabisshops / Coffeeshops als Modellversuch
1.) Privater, gemeinschaftlicher & nicht gewinnorientierter Eigenanbau
Nicht-gewinnorientierte Cannabis Social Clubs - Cannabisvereine - Cannabisclubs, dürfen unter engen, klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen.
Dieses angebaute Cannabis (auch Gras oder Weed genannt) darf an die Mitglieder des Cannabis Clubs für den Eigenkonsum abgegeben werden.
Genusscannabis darf nicht importiert oder exportiert werden.
Für gemeinschaftlichen Eigenanbau gelten Qualitätsvorgaben, es dürfen keine Zusatzstoffe beigemengt werden.
Führung des Cannabis Clubs nach Vereinsrecht und durch natürliche Personen
Eine Führung des Vereins ist nur durch natürliche Personen möglich, deren Zuverlässigkeit überprüft wurde.
Die Vereinigung wird nach den Grundsätzen des Vereinsrechts geleitet. Eine persönliche Haftung des Vorstands der Vereinigung bei Vermögensschäden oder der Verletzung von behördlichen Auflagen soll nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit erfolgen.
Es gilt ein allgemeines Werbeverbot für Cannabis Social Clubs und für Cannabis.
Zulässig sind allerdings sachliche Informationen zum Thema Cannabis.
Die Räume müssen einbruchsicher sein und beispielsweise umzäunt, um einen Zugriff unbefugter Dritter zu verhindern.
Höchstmitgliederanzahl von 500 Erwachsenen in Cannabis Social Clubs
Hier können bis zu 500 Mitglieder mit einem Mindestalter von 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland Mitglied sein.
Der Zutritt in einem Cannabis Social Club ist nur erlaubt für Erwachsene mit einer strikten Pflicht zur Alterskontrolle.
Abgabemengen in Cannabis Clubs
Die Abgabe des geernteten Cannabis (Blüten) ist ausschließlich an Mitglieder erlaubt.
Anbau- und Erntemengen in den Cannabis Clubs sind auf Bedarfsdeckung ausgerichtet.
Es gibt für die Vereine Dokumentationspflichten zu erzeugten und abgegebenen Mengen.
Neben dem geernteten Genusscannabis dürfen an die Mitglieder auch von der Vereinigung erzeugte Samen und Stecklinge für den Eigenanbau abgegeben werden.
Folgende Abgabemengen sind zu beachten:
- max. 25g Cannabis pro Tag,
- max. 50g pro Monat,
- max. 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat.
Die Abgabe an unter 21 jährige ist begrenzt auf eine Menge von 30g pro Monat, zusätzlich mit einer Begrenzung des zulässigen THC-Gehalts.
Abgabeform des Cannabis:
- Reinform (Blüten oder Harz)
Welche Informationen zum Cannabis müssen enthalten sein?:
- Sorte
- durchschnittlicher THC-Gehalt
- Gehalt anderer Cannabinoide (Bsp. CBD),
- Dosierung und Anwendung
- Risiken des Konsums
- Beratungsstellen
Verbote innerhalb des CSC
Es gilt innerhalb des Cannabis Social Clubs gleichzeitig ein Verbot der Ausgabe von Alkohol, Tabak oder anderen Genuss- und Rauschmitteln.
Wo ist der Konsum von Cannabis verboten?
- Konsum in den Räumlichkeiten des Cannabis Social Clubs bzw. Cannabisclubs ist verboten.
- der öffentliche Konsum von Cannabis nahe Schulen, Kitas ist verboten.
- der Konsum von Cannabis in Fußgängerzonen bis 20 Uhr ist verboten.
Aktive Mitwirkung in einem Cannabis Club
Die Mitglieder sollen möglichst aktiv in der Vereinigung mitwirken.
Eine Mitwirkung von Mitarbeitenden der Vereinigungen beim Anbau ist zulässig, eine Beauftragung Dritter mit dem Anbau wird hingegen ausgeschlossen.
Zulassung & Überwachung durch Landesbehörden der Cannabis Clubs
Zulassung und Überwachung erfolgen durch Landesbehörden u.a. in Bezug auf die Einhaltung der Mengen-, Qualitäts- und Jugendschutzvorgaben und mit Stichproben und Besuchen vor Ort.
Jugendschutz & Suchtprävention innerhalb des Cannabis Social Clubs
Es gelten Auflagen zu Jugendschutz und Prävention: Von der Vereinigung zu ernennende Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte haben nachgewiesene Sachkenntnisse; es gibt eine verpflichtende Kooperation mit der lokalen Suchtpräventions- bzw. -beratungsstelle und einen Mindestabstand zu Schulen, Kitas o.ä
Die Teilnahme an Frühinterventions- und Präventionsprogrammen für Minderjährige, wenn sie Cannabis besitzen oder konsumieren, ist verbindlich.
Strafen & Straffreiheit im Rahmen von Cannabiskonsum
Straffreier Besitz (Mitführen in der Öffentlichkeit) ist möglich zum Eigenkonsum bis 25g;
Der straffreie private Eigenanbau umfasst max. 3 weibliche blühende Pflanzen und ist vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen.
Bei Mengen, die darüber hinaus gehen macht man sich strafbar.
Dies umfasst den Besitz, für Handel und Abgabe an Nicht-Mitglieder sowie Kinder und Jugendliche sowie für die Abgabe von nicht in den Cannabisshops / Cannabisclubs selbst angebautem Cannabis/Marihuana.
Die Grenzwerte im Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr werden unter Einbeziehung der einschlägigen Fachgremien überprüft.
Regelungen über die Zulässigkeit von Fahrten unter Einfluss von Cannabis/Marihuana orientieren sich dabei ausschließlich an den Erfordernissen der Verkehrssicherheit.
Es wird ermöglicht, Verurteilungen, die ausschließlich wegen Handlungen im Zusammenhang mit Cannabis/Marihuana eingetragen sind, für die das Gesetz künftig keine Strafe mehr vorsieht (Besitz bis 25g/Eigenanbau bis max. 3 weibliche blühende Pflanzen), auf Antrag aus dem Bundeszentralregister löschen zu lassen.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden laufende Ermittlungs- und Strafverfahren zu diesen Handlungen durch die bereits in der StPO vorgesehenen Möglichkeiten beendet.
Datenschutz & Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Abgabe von Genusscannabis, Samen und Stecklingen an Mitglieder von den Vereinigungen erhoben wurden, dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken verwendet werden.
Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinigungen ist untersagt.
Bei Verstößen können Bußgelder und Zulassungsentzug die Folge sein.
2.) Kommerzieller Verkauf von Genusscannabis über Cannabisshops / Coffeeshops im Modellprojekt
Für den geplanten direkten Verkauf als lizensierter Cannabisverkäufer / Coffeeshop oder Mariuahan im Modellprojekt muss allerdings die EU noch die Zustimmung erteilen. Heißt, der kommerzielle Verkauf von Marihuana ist notifizierungspflichtig.
Bei Unternehmen, die an dem Modellprojekt zum kommerziellen Handel mit Marihuana teilnehmen, soll innerhalb der Projektlaufzeit von 5 Jahren die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von Genusscannabis an Erwachsene in einem lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht werden.
Mit dieser zweiten Säule der Genusscannabislegalisierung können die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich untersucht werden.
(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/eckpunkte-cannabis-12-04-23.html)
Gesetzentwürfe folgen -
Update Der Referentenentwurf zu Anbauvereinigungen kam an 06.07.2023
Zum Referententwurf des Bundesgesundheitsministeriums
Risiken & Gefahren duch Cannabiskonsum / Marihuanakonsum
Es gibt verschiedene potenzielle Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabis, insbesondere bei langfristigem und übermäßigem Gebrauch. Eine der Hauptgefahren von Cannabis / Marihuana ist die psychoaktive Wirkung des enthaltenen Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC).
Diese kann zu Veränderungen in der Wahrnehmung, dem Denken, der Stimmung und dem Verhalten führen und in einigen Fällen zu Angstzuständen oder Psychosen führen. Auch kann Lustlosigkeit mit dem Konsum von Marihuana einhergehen.
Langfristiger und regelmäßiger Konsum von Cannabis / Marihuana kann somit zu körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen führen, insbesondere bei Jugendlichen, deren Gehirne noch in der Entwicklung sind. Studien haben gezeigt, dass ein übermäßiger Cannabiskonsum zu Gedächtnisproblemen, kognitiven Beeinträchtigungen, Konzentrationsstörungen, Verhaltensproblemen und einem erhöhten Risiko für psychische Erkrankungen wie Depressionen und Schizophrenie führen kann.
Zudem gibt es weitere potenzielle Risiken im Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabis / Marihuana, wie beispielsweise das Risiko für Unfälle oder Verletzungen, wenn man unter dem Einfluss von Cannabis steht. Zudem kann der Konsum von Cannabis auch gesundheitliche Folgen wie Atemwegsprobleme, Herzprobleme und Krebs erhöhen, insbesondere wenn es mit Tabak gemischt geraucht wird.
Cannabis als Medizin - Medizinal-Cannabis
Cannabis bzw. Medizinal-Cannabis wird heutzutage allerdings auch für medizinische Zwecke zur Heilung oder Linderung von schweren Krankheiten verwendet.
Denn Ärzte können Cannabis in pharmazeutischer Qualität schwerkranken Menschen in Ausnahmefällen verordnen.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes „Cannabis als Medizin“ am 10.03.2017 ist es Patientinnen und Patienten möglich, bei schwerwiegenden Erkrankungen medizinisches Cannabis als Therapiealternative oder Begleitmedikation einzusetzen.
Medizinisches Cannabis als Arzneimittel wird häufig mit den Wirkstoffen namens Dronabinol und Nabilon verschrieben.
Je nach Menge und Derivaten aus der Cannabispflanze, bspw. der Blüten sind Betäubungsmittel-Rezepte BtM-Rezept erforderlich.
Zum Einsatz kommen die medizischen Cannabisprodukte u.a. bei chronischen Schmerzen zur Schmerztherapie, bei Muskelkrämpfen, multipler Sklerose, Epilepsie, Angbststörungen, bei Krebs und infolge einer Chemotherapie, bei ungewolltem Gewichtsverlust, bei HIV/AIDS, Tourette Syndrom, bei Angststörungen, bei Schlafstörungen und ADHS. Bei den Erkrankungen ist sowohl die schmerzlindernde, aber auch appetitsteigernde Wirkung von Cannabis wirksam.
Dennoch ist es äußerst wichtig, die möglichen Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabis / Marihuana zu verstehen.
Je regelmäßiger und intensiver Marihuana konsumiert wird, desto eher können Angststörungen, Depressionen oder eine bipolare Störungen entwickelt werden.
Zudem erhöht Cannabis das Risiko, an einer Psychose zu erkranken.
Suchthilfe bei Abhängigkeit von Cannabis / Marihuana
Seien Sie stets verantwortungsbewusst im Umgang mit Cannabis.
Sofern Sie süchtig nach Cannabis / Marihuana sind, wenden Sie sich an eine Hilfegruppe.
Entsprechende Sucht- und Drogenberatungsstellen können Sie unterstützen.
Ein Verzeichnis der Sucht- und Drogenberatungsstellen finden Sie bei der DHS, der deutschen Hauptstelle für Suchtfragen.
Kontakt:
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V.
Westenwall 4
59065 Hamm
Telefon +49 2381 9015-0
Bundesweite Sucht- und Drogen-Hotline: 01806 - 31 30 31.
Telefonseelsorge: 0800 - 111 0 111 oder 0800 - 111 0 222