Mindestlohn 

Mindestlohn 
(Stand 01/2023)

 

Was ist der Mindestlohn?
Der Mindestlohn ist die verbindliche Lohnuntergrenze, an den Arbeitgeber im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen gebunden sind.

Der Mindestlohn darf nicht unterschritten werden - bei Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns drohen hohe Strafen.
Das heißt, dass in keiner Branche weniger als der Mindestlohn gezahlt werden darf!


Die Zollbehörde prüft die Einhaltung des Mindestlohns
Der Zoll bzw. die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls prüft u. a. die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen.


Welche Strafen können bei Verletzung des Mindestlohns drohen?
Bei Verstößen gegen den Mindestlohn bzw. das Mindestlohngesetz können Geldbußen bis zu 500.000€ drohen.

Verstöße gegen die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit können mit einer Geldbuße bis zu 30.000€ nach sich ziehen.


Welche Gesetze regeln den Mindestlohn?
- Mindestlohngesetz (MiLoG)

- Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)


Mindestlohnkommission
Über die Höhe es Mindestlohns prüft eine Kommission - die Mindestlohnkommission.
Die Mindestlohnkommission besteht aus einem Vorsitz, 6 stimmberechtigten sowie 2 beratenden Mitgliedern.

Die Mindestlohnkommission prüft diesbezüglich die Mindestlohnhöhe, um funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigungsverhältnisse zu sichern. Die Mindestlohnkommission schlägt alle zwei Jahre vor, in welcher Höhe der Mindestlohn angepasst werden sollte.


Mindestlohn und Minijob
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Beschäftigungsarten. 
Der Mindestlohn ist somit unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung  zu entrichten.

 

Mindestlohn in Verbindung mit der Minijob Grenze
Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns stieg die Minijob-Grenze in 2022 von 450€ auf 520€.


Was ist ein Branchenmindestlohn?
Ein Branchenmindestlohn wird von Gewerkschaften und Arbeitgebern in dem sogenannten Tarifvertrag ausgehandelt.

Branchenmindestlöhne gelten für alle Beschäftigten der entsprechenden Branche, für die der Branchenmindestlohn ausgehandelt wurde.
Unabhängig davon ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist.


Wo kann man sich über die Mindestlohnhöhe / Branchenmindestlöhne informieren?
- Zoll


Seit wann gibt es den flächendeckenden Mindestlohn?
Der flächendeckende Mindestlohn wurde in 2015 eingeführt.
Der Mindestlohn ist zwischen 2015 - 2022 von 8,50€ auf 12,00€ gestiegen.


Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2023?
Seit dem 01.01.2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12€


Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?
- Ehrenamtlich tätige
- Freiberufler und Selbstständige erhalten keinen Mindestlohn.
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Langzeitarbeitslose während der ersten 6 Monate ihrer Beschäftigung
- Schulpraktikanten / Hochschulpraktikanten
- Jugendlicht im Rahmen von Einstiegsqualifizierungen
- Orientierungspraktika bis zu 3 Monate


Sachleistungen und Einmalzahlungen & Mindestlohn
Die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns kann nicht durch Sachleistungen ersetzt werden.

Ausnahmen gibt es bei Saisonarbeitskräften, die bei denen Unterkunftskosten auf den Mindestlohn angerechnet werden können.
Entsprechende Unterkunftskosten müssen stichhaltig und nachvollziehbar dargelegt/ belegt werden.

 

Mindestlohn und Ausbildung - Mindestausbildungsvergütung

Im Rahmen von Berufsausbildungen gibt es keinen "Mindestlohn" - jedoch eine Mindestausbildungsvergütung.

 

Mindestausbildungsvergütung 2023:
1. Lehrjahr - 620€ 
2. Lehrjahr - 732€ 
3. Lehrjahr - 837€ 
4. Lehrjahr - 868€ 


Arbeitszeiten Dokumentationspflicht & Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz im Rahmen des Mindestlohns
Arbeitgeber sind verpflichtet Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit Arbeitnehmer aufzuzeichnen.
Eine Dokumentationspflicht geleisteter Arbeitsstunden gilt generell für geringfügig Beschäftigte, sowie in folgenden Branchen:
- Baugewerbe
- Gaststätten und Herbergen
- Speditions-,Transport und Logistikbereich sowie Paketdienste
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigung
- Messebau
- Fleischwirtschaft
- Zeitungszusteller

Bei Arbeitnehmern, die ausschließlich mobil tätig sind und sich die Zeit eigenverantwortlich einteilen können, genügt es - wenn Sie die Dauer der Arbeitszeit festhalten.


Für wen besteht keine Aufzeichnungspflicht in Bezug auf Mindestlöhne?
- regelmäßiges monatliches Bruttogehalt höher als 4.176€ ist
- regelmäßiges monatliches Bruttogehalt mehr als 2.784€ verdienen und denen dieses Gehalt für die letzten zwölf Monate nachweislich gezahlt wurde.
- Ehegatten
- eingetragene Lebenspartner
- Eltern
- Kinder


Welche Form der Arbeitsdokumentation ist rechtlich gültig?
Formvorschriften der Arbeitszeitdokumentation bestehen nicht. 
Handschriftliche Stundenaufzeichnungen werden akzeptiert. 
Diese können von den Arbeitnehmern erstellt werden. 


Verantwortung der Aufzeichnungen liegt beim Arbeitgeber
Arbeitgeber bleiben für die Richtigkeit und lückenlose Aufzeichnungen in Bezug auf die Mindestlohnwahrung verantwortlich.

Man sollte als Arbeitgeber strengstens darauf achten, dass die Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden vom Arbeitneher auch tatsächlich lückenlos vorgenommen werden. Andernfalls können hohe Bußgelder drohen!