GoBD
Was bedeutet GoBD?:
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.
GoBD-konforme Dokumente bezeichnet die Umsetzung sämtlicher GoBD-Anforderungen zu steuerrelevanten Belegen über die Aufbewahrungsfristen hinweg.
In der GoBD werden Grundprinzipien der Aufbewahrung und Speicherung von Geschäftsvorfällen geregelt.
Wer muss die GoBD erfüllen?
Grundsätzliche alle Unternehmer/ Selbstständigen.
Dies umfasst auch Freiberufler, Kleinunternehmer oder nebenberuflich Selbständige.
Zu den GoBD-Anforderungen zählen:
- Unveränderbarkeit
- Vollständigkeit
- Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
- Zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen
- Ordnung
- Wahrheit & Klarheit
- Einzelaufzeichnungspflicht
- Fortlaufende Aufzeichnungen
- Richtigkeit
Wichtig:
Rechnungen die mit Excel, Word, Open Office und ähnlichen „im Nachhinein“ veränderbaren Programmen geschrieben und gespeichert werden, können bei einer Betriebsprüfung verworfen werden - sie sind nicht GoBD konform.
Der Export einer o.g. Datei beispielsweise in eine PDF oder ein Zeitstempel der Datei reichen für eine GoBD Konformität nicht aus!
Steuerschätzungen bei Verstoß gegen GoBD
Hält man sich nicht an die GoBD kann dies Steuerschätzungen zur Folge haben sowie ein Verlust des Vorsteuerabzuges.
Alle Belege müssen in dem empfangenen Format aufbewahrt werden.
Digitale Eingangs-Rechnungen & digitale Ausgangs-Rechnungen müssen so in digitaler Form 10 Jahre oder länger aufbewahrt werden.
Bei Rechnungen mit Bezugnahme auf Lieferscheine, müssen auch diese aufbewahrt werden.
Achten Sie zwingend bei Ihrer Rechnungsschreibungssoftware sowie Ihrem Kassensystem auf die GoBD Konformität.
Bei digitalen Kassensystemen achten Sie zwingend auf ein zTSE Kassensystem.
Versäumen Sie die Beachtung der GoBD kann das bei einer Betriebsprüfung schwere Folgen haben!
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