Geldwerter Vorteil - Sachbezüge

Geldwerter Vorteil, Sachbezüge/ Sachlohn


Was ist ein geldwerter Vorteil oder Sachbezug?
- Geldwerte Vorteile sind Bezüge im Rahmen des Anstellungsverhältnisses, die nicht aus Geld bestehen. Sie werden auch als Sachbezüge bezeichnet.
Für entsprechende Zuwendungen hätte der Arbeitnehmer Geld ausgeben müssen, um sie zu erhalten. In der Praxis sind Sachbezüge häufig Gutscheine, Waren, Fahrzeuge, Unterkünfte und Dienstleistungen. Diese bekommen Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vergünstigt oder kostenlos zur Verfügung gestellt. 

 

Gehaltsumwandlung & Nettolohnoptimierung im Rahmen von Sachbezügen
Hier geht es darum, dass der gezahlte Lohn teilweise in steuerfreie oder pauschal besteuerte Bestandteile umgewandelt wird. Im Endeffekt soll der Arbeitnehmer durch einen geringeren Bruttolohn Lohnsteuer und Sozialversicherung sparen.
Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass hier auch im Rahmen von Einkommensteuererklärungen die Umwandlungen nicht "doppelt" angesetzt werden dürfen. Gleichzeitig muss der Mindestlohn gewahrt werden.
Der Arbeitgeber soll im Rahmen von Nettolohnoptimierungen von niedrigeren 
Sozialversicherungsbeiträgen profitieren.

 

Zusätzlichkeitserfordernis - "Zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn" (§ 8 Abs. 4 EStG )
Im Rahmen der Nettolohnoptimierung sind Leistungen zum Arbeitsentgelt steuer- und beitragsfrei nur dann, wenn die Voraussetzungen unter Berücksichtigung des sog. „Zusätzlichkeitserfordernisses“ gewährt werden 
Demnach werden Arbeitgeberleistungen nur dann „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht, wenn:
- die Leistung nicht auf den Lohnanspruch angerechnet wird.
- der Anspruch auf Lohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt wird.
- die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Lohnerhöhung gewährt wird.
- bei Wegfall der Leistung der Lohn nicht erhöht wird.

 

Berücksichtigung Mindestlohngrenze
Der Mindestlohn muss grundsätzlich zwingend im Barlohn bestehen bleiben.
Dies gilt auch für Mini- und Midi Jobs.

 

Besteuerung und Sozialversicherungspflicht
Wenn Sachbezüge als Teil des Einkommens dem Arbeitnehmer zufließen, sind diese als Einnahmen zu versteuern und nach §8 EStG und sozialversicherungspflichtig. 

 

Steuer- & sozialversicherungsabgabenfreie Ausnahmen
Es gibt Sachbezüge, die steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei sind.
Beispielsweise der Verpflegungszuschuss, Betreuungskostenzuschuss für Kindergartenkinder usw. Diese sind jedoch an Bedingungen geknüpft. 
Zudem gibt es freiwillige Sachbezüge bis 50€. 

 

Freiwillige Sachbezüge bis 50€ 
steuer- und sozialversicherungsfrei
Freiwillige Zusatzleistungen des Arbeitgebers, die nicht Bestandteil des Arbeitslohns sind, bleiben bis zur Freigrenze von 50 € steuer- und sozialversicherungsfrei
Hierzu zählen aufladbare Tankkarten, Geschenkkarten, Gutscheine usw.
Hierbei müssen nebenbei Kriterien des (ZAG) Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllt werden.

 

Dienstwagen - Firmenwagen als geldwerter Vorteil
Firmenwagen / Dienstwagen können als Sachbezüge in Form eines Gehaltsbestandteils vereinbart werden. Firmenwagen werden entsprechend der Privatnutzung via Fahrtenbuch oder mit der 1% Methode besteuert.
Rechenbeispiel 1 %-Regelung:
- Bruttolistenpreis 30.000€ inkl. MwSt.
- Entfernung zur Arbeitsstätte: 30km. 
- 1 % vom Listenpreis = 300€. 
- Entfernung = 0,03 % vom Listenpreis x 30km (einfache Entfernung)
= 30.000 x 0,0003 x 30km = 270 € 
= Bruttolistenpreis 300€ + Entfernung 270€ = 570 € 
= 570€ geldwerter Vorteil > steuer- und sozialversicherungspflichtig.

 

0,25% & 0,5% Regelung für Elektro- und Hybridfahrzeuge mit Anschaffung bis 2030: 
Elektrofahrzeuge mit Bruttolistenpreis bis 60.000€ müssen nur mit 0,25% besteuert werden. 
Teurere E-Autos oder Plug-In Hybridfahrzeuge werden mit 0,5% besteuert.
Hier muss jedoch auf den CO2 Ausstoß geachtet werden.

 

Warum lohnen sich Firmenwagen trotz der Besteuerung?
Die Anschaffungskosten/ Leasingraten des Firmenwagens zahlt der Arbeitgeber. 
Sowie die laufenden Kosten für Inspektionen, Kfz-Steuer, Reparaturen, Versicherung und je nach Vereinbarung auch der Kraftstoff. 


Verpflegungszuschuss als Sachleistung 
steuer- und sozialversicherungsfrei
Essenszuschüsse sind bis zu einer Höhe von 6,57€ pro Mitarbeiter und Arbeitstag steuer- und sozialabgabenfrei.

 

Zuschüsse zu Betreuungskosten für nicht schulpflichtige Kinder 
steuer- und sozialversicherungsfrei 
Zuschüsse zu Kindergärten, Kitas, Schulkindergärten sowie für Tagesmütter sind in unbegrenzter Höhe steuer- und so­zial­ver­si­che­rungs­frei. Hier muss zwingend neben der seperaten Auflistung in der Lohnabrechnung zusätzlich die Rechnung zur Vorlage beim Arbeitgeber gebracht werden und der Zuschuss hierauf vermerkt. 
Sodass die Kosten nicht noch zusätzlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden können.
Zuschuss zur kurzfristigen Betreuung für Kinder unter 14 und pflegebedürftiger
steuer- und sozialversicherungsfrei 
Jährlich bis zu 600€ jährlich sind hier steuer- und so­zial­ver­si­che­rungs­frei.
Hier muss zwingend neben der separaten Auflistung in der Lohnabrechnung zusätzlich die Rechnung zur Vorlage beim Arbeitgeber gebracht werden und der Zuschuss hierauf vermerkt. Sodass die Kosten nicht noch zusätzlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden können.

 

Pauschalierung des geldwerten Vorteils bei Firmenwagen & Diensträdern
Der Arbeitgeber kann im Rahmen der Pauschalierung den geldwerten Vorteil bis zu dem Betrag, den der Arbeitnehmer im Rahmen der Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen könnte mit 15 Prozent pauschal versteuern.
Bei der Pauschalierung fällt keine Sozialversicherung an.

 

Weitere Beispiele für geldwerte Leistungen:
Was können Sachbezüge sein?

- Waren jeglicher Art
- Betreuungskostenzuschüsse für Kinder Kindergartenalter
- Unterkunft/ Wohnraum
- Essensgutscheine
- kostenlose Mahlzeiten in einer unternehmenseigenen Kantine
- Fahrtkostenzuschuss: 
- Private Zusatzversicherungen
- Firmenwagen
- Parkmöglichkeiten 
- Tankkarten
- Fahrtkosten / Jobticket
- Fitnessstudio
- Arbeitgeberdarlehen, bis 2.600€ steuer- svfrei
- Erholungsbeihilfe 156€ jährlich (104€ Ehegatte, 52€ je Kind) steuer- svfrei (AG 25%)
- Belegschaftsaktien bis 1.440€ steuer- svfrei
- betriebliche Altersvorsorge 
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