Baulohn - Kurzübersicht

Baulohn & Exkurs Sozialkassen
 

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Was versteht man unter Baulohn?
Baulohn ist umgangssprachlich ein Begriff aus der Lohnbuchhaltung, er umschreibt die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnung in der Bauwirtschaft unter Berücksichtigung der Beitragsabführung anhand von Bruttolohnsummenmeldungen an die entsprechenden Sozialkassen
Der Unterschied in der Bauwirtschaft zu anderen Wirtschaftszweigen ist, dass neben den Beiträgen zur Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung noch Beiträge zur Sozialkasse entrichtet werden müssen.

Denn Unternehmen der Baubranche, deren Tätigkeiten lt. Tarifvertrag Sozialkassenpflichtig sind, müssen einen gewissen Beitragssatz an die für sich zuständigen Sozialkassen abführen. Hinzu kommen zusätzlich Umlagen, die von den Sozialkassen an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet werden. (eine bekannte Umlage der Baubranche ist das Schlechtwettergeld/ Saison Kurzarbeitergeld).

Welche Unternehmen fallen allgemein unter den Baulohn / die Sozialkassenpflicht Bauwirtschaft?
Hierzu zählen Wirtschaftszweige aus dem Baugewerbe, die häufig von schlechten Witterungsbedingungen betroffen sind & von körperlich harter Arbeit betroffen sind.
Diesbezüglich häufiger von mangelnder Auftragslage und früherem Renteneintritt betroffen sind.

Die Besonderheit beim Baulohn ist die verpflichtende tarifliche Zugehörigkeit eines Unternehmens an eine bestimmte Sozialkasse.

Um die Zugehörigkeit zu einer Sozialkasse (SOKA) zu bestimmen, werden tarifvertragliche Geltungsbereiche der jeweiligen Sozialkassen zugrunde gelegt – oder verständlich ausgedrückt, in den jeweils geltenden Tarifverträgen sind Handwerkstätigkeiten niedergeschrieben, die einen Betrieb des entsprechenden Baugewerbes zur Beitragszahlung in der zugehörigen Sozialkasse verpflichtet.

Die Schwierigkeit für den Lohnsachbearbeiter ergibt sich daraus, dass jede Sozialkasse sozusagen ihr eigenes Süppchen kocht. Es gibt verschiedene Beitragssätze für die unterschiedlichen Beschäftigungsgruppen & Anstellungsverhältnisse, Ausnahmen und Sonderregelungen.
Zusätzlich unterscheiden einige Sozialkassen noch zwischen Ost und West.
Beitragssätze können sich auch unterjährig mal ändern und Entsendebetriebe (mit Sitz im Ausland) haben dann je nach Soka auch noch eigene Regelungen und Beitragssätze.


Man sollte sich grundsätzlich als Unternehmer in der Baubranche mit der Sozialkassenpflicht auseinandersetzen. Denn versäumt ein Unternehmen die Beitragszahlung an eine Sozialkasse, führt dies zu hohen Rückforderungen. Sozialkassen stellen bei geleisteten Zahlungen auch Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, welche im Rahmen von Teilnahmen an öffentlichen Ausschreibungen benötigt werden.

Wer sind die Tarifvertragsparteien der Baubranche?


Tarifvertragsparteien sind einerseits Arbeitgeberverbände und auf der anderen Seite Gewerkschaften, hier die IG Bau (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt)

 

Für wen gilt der sogenannte Baulohn und welche Sozialkassen für die Bauwirtschaft gibt es?
Alle Betriebe, die Beiträge und Umlagen an den SOKA-Bau, Malerkasse, SOKA-Dach, SOKA-Gerüst, EWGaLa abführen müssen, wird ein sogenannter „Baulohn“ erstellt.

Was machen Sozialkassen generell?
Sozialkassen sind sogenannte Versorgungskassen für die entsprechenden Wirtschaftszweige.
Sie ersetzen nicht die Beitragspflicht zu Kranken- und Pflegeversicherungen und übernehmen auch keine solcher Leistungen. Sie kümmern sich beispielsweise um Zusatzrenten, Urlaubsansprüche bei Arbeitgeberwechsel und die Berufsbildung. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Sie sind ein zentrales Element der tariflichen Sozialpolitik und sollen branchenspezifische Nachteile ausgleichen. Ausbildungsbetriebe werden beispielsweise auch von den Sozialkassen gefördert.


Sozialkassen gibt es nicht nur für die Baubranche, sondern neben den oben genannten auch für andere Wirtschaftszweige, wie beispielsweise das Bäckereihandwerk, die Künstlersozialkasse, die Sozialkasse der Land & Forstwirtschaft und die Sozialkasse der Gema.
Zu den Sozialkassen zählen beispielsweise auch Versorgungskassen (ZVK) für betriebliche Altersvorsorge/ Betriebsrente oder Urlaubs- und Lohnausgleichskassen (ULAK), die zur Sicherung von Urlaubsentgelt dient.

 

Was leisten die Sozialkassen?
Je nach Wirtschaftszweig / Baubetrieb, Eigenschaft und Tarifvertrag bieten die Sozialkassen unterschiedliche Leistungen an.
Es gibt jedoch bei den Sozialkassen allgemein drei zentrale Bereiche:
- die überbetriebliche Zusatzrente
- das Urlaubskassenverfahren
- die Ausbildungsumlage

Leistungen sind beispielsweise:
- Ausbildungsförderung
- Sonderzahlungen
- Überbrückungsgeld
- Lohnfortzahlung bei schlechter Auftragslage & Witterung,
- Urlaubsvergütungen, tarifliches Urlaubsgeld
- Zuschüsse für Feiertagsarbeit
- Führung & Absicherung von Arbeitszeitkonten
- Überprüfung des Mindestlohns & Phantomlöhne
- Rentenzuschüsse u.a. Tarifrente, Rentenbeihilfe, tarifliche Zusatzrente, betriebliche Altersvorsorge
- Insolvenzsicherung

Gesamtarbeitszeit des Wirtschaftszweigs entscheidet über Zugehörigkeit (50% Grenze)


Gemischtbetriebe
Die Beurteilung zur Beitragspflicht in der entsprechenden Sozialkasse (mehr als 50 %) ausgeübten Tätigkeit des Betriebs bezogen auf die Gesamtjahresarbeitszeit. Sofern im jeweiligen Unternehmen mehr als 50 Prozent der Gesamtarbeitszeit den Tätigkeiten aus dem jeweiligen Tarifvertrag der zugehörigen Sozialkasse entsprechen, ist man grundsätzlich in dieser Sozialkasse beitragspflichtig. Sofern das Unternehmen eigenständige Betriebsabteilungen unterhält, die nicht in die tarifvertraglichen Bestimmungen fallen, kann die Beitragspflicht jedoch entfallen.

 

Beispiel a) – keine personelle und organisatorische Trennung:
Ein Bauunternehmen mit 10 Mitarbeitern (8 Bauarbeiter, 2 Büroangestellte) führt überwiegend Leistungen im schlüsselfertigen Bau von Einfamilienhäusern aus. Somit SOKA-Bau Beitragspflichtig.
Der eine von beiden kaufmännischen Büroangestellten betreibt für das Unternehmen zusätzlich einen Online-Shop mit dem Vertrieb & Versand von Arbeitsschutzbekleidung.
Die Arbeitszeit der Bauarbeiter für den Bau beträgt zudem über 85 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit. > Alle 10 Mitarbeiter der Bauunternehmung unterliegen der SOKA BAU.

 

Beispiel b) Online-Shop und Bauarbeiten personell und organisatorisch getrennt
Hierbei bildet der Hausbau eine selbstständige organisatorische Einheit, die baugewerbliche Leistungen erbringt. Und der Online-Shop bildet eine eigene organisatorische Einheit (eigene Betriebsabteilung). In diesem Fall muss für den einen kaufmännischen Mitarbeiter, der als technischer Leiter den Online-Shop betreibt, kein Sozialkassenbeitrag für die SOKA Bau abgeführt werden. Dies obwohl das Bauunternehmen über 85% der jährlichen Gesamtarbeitszeit Baudienstleistungen ausführt.

 

 

Wer ist die SOKA-Bau?
Die SOKA-Bau ist die tarifliche Sozialkasse des Baugewerbes und die größte Sozialkasse.


Welche Betriebe müssen Beiträge für die SOKA-Bau abführen?
- Betriebe, die nach ihrer durch die Art der betrieblichen Tätigkeiten geprägten Zweckbestimmung und nach ihrer betrieblichen Einrichtung gewerblich Bauten aller Art erstellen.
- Abdichtungsarbeiten gegen Feuchtigkeit;
- Aptierungs- und Drainierungsarbeiten, wie das Entwässern von Grundstücken und
- Asbestsanierungsarbeiten an Bauwerken und Bauwerksteilen
- Bautrocknungsarbeiten
- Beton- und Stahlbetonarbeiten einschließlich
- Bohrarbeiten;
- Brunnenbauarbeiten;
- chemische Bodenverfestigungen;
- Dämm- & Schallschutzsarbeiten inkl. anbringen von Unterkonstruktionen
- Erdbewegungsarbeiten/ Baggerarbeiten
- Estricharbeiten
- Fassadenbauarbeiten;
- Fertigbauarbeiten: Einbauen oder Zusammenfügen von Fertigbauteilen
- Feuerungs- und Ofenbauarbeiten;
- Fliesen-, Platten- und Mosaik-Ansetz- und Verlegearbeiten;
- Fugarbeiten an Bauwerken, insbesondere Verfugung
- Glasstahlbetonarbeiten sowie Vermauern und Verlegen von Glasbausteinen;
- Gleisbauarbeiten;
- Herstellen von nicht lagerfähigen Baustoffen, wie Beton- und Mörtelmischungen (Transportbeton und Fertigmörtel),
- Hochbauarbeiten;
- Holzschutzarbeiten an Bauteilen;
- Kanalbau- (Sielbau-) Arbeiten;
- Maurerarbeiten;
- Rammarbeiten;
- Rohrleitungsbau-, Rohrleitungstiefbau-, Kabelleitungstiefbauarbeiten
- Schachtbau- und Tunnelbauarbeiten;
- Schalungsarbeiten;
- Schornsteinbauarbeiten;
- Spreng-, Abbruch- und Enttrümmerungsarbeiten;
- Stahlbiege- und -flechtarbeiten
- Stakerarbeiten;
- Straßenbauarbeiten sowie Pflasterarbeiten aller Art;
- Straßenwalzarbeiten;
- Stuck-, Putz, Gips- Rabitzarbeiten, inkl. Anbringen von Unterkonstruktionen und Putzträgern;
- Terrazzoarbeiten;
- Tiefbauarbeiten;
- Trocken- und Montagebauarbeiten (z. B. Wand- und Deckeneinbau bzw.
- Verlegen von Bodenbelägen in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen;
- Vermieten von Baumaschinen mit Bedienungspersonal, wenn die Baumaschinen mit Bedienungspersonal zur Erbringung baulicher Leistungen eingesetzt werden;
- Wärmedämmverbundsystemarbeiten;
- Wasserwerksbauarbeiten, Wasserhaltungsarbeiten, Wasserbauarbeiten (z.B. Wasserstraßenbau, Wasserbeckenbau, Schleusenanlagenbau);
- Zimmerarbeiten und Holzbauarbeiten, die im Rahmen des Zimmergewerbes ausgeführt werden.

Beitragssätze je Tarifgebiet / Berechnung SOKA-Bau Beiträge Stand 12/2022

a) Gewerbliche Arbeitnehmer
(Arbeiten mit körperlicher Arbeit meist auf Stundenlohn außer Bauleiter Poliere)
Grundlage für die Berechnung der Sozialkassenbeiträge für gewerbliche Arbeitnehmer ist die Summe der Bruttolöhne aller gewerblichen Arbeitnehmer, die in dem betreffenden Betrieb beschäftigt sind.


Beitragssätze:
- West (alte Bundesländer) 20,8%
- Ost (neue Bundesländer) 18,7%
- Berlin West 25,75%
- Berlin Ost 23,65%

 

Dienstpflichtige gewerbliche Arbeitnehmer
(Arbeiten mit körperlicher Arbeit im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis meist auf Stundenlohn außer Bauleiter Poliere)
- West; monatlich 78€ | täglich 2,60€
- Ost; monatlich 15€ | täglich 0,50€

 

b) Angestellte (Büroangestellte, Verwaltungsangestellte, Bauleiter & leitende Mitarbeiter)
Die Berechnung der Sozialkassenbeiträge für Angestellte erfolgt nach Monats- bzw. Tagesbeiträgen.
Tagesbeiträge fallen fürAngestellte an, deren Arbeitsverhältnis nicht am Ersten eines Monats beginnt bzw. nicht am Letzten eines Monats endet. Diese Tagesbeiträge sind pro Person sowie für jeden Arbeitstag zu berechnen und zu zahlen.

- West; Beitrag Zusatzversorgung: monatlich 67€ | täglich 3,35€
- Ost; Beitrag Zusatzversorgung: monatlich 27,50€ | täglich 1,35€
- Bundesweit; Berufsbildung: monatlich 18€ | täglich 0,90€
- Bundesweit; Azubis: 20€ (Beitrag zahlt ULAK für Arbeitgeber an ZVK (vgl. §18 Abs. 7 VTV n.F.)

dienstpflichte Angestellte (im öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis)
West; monatlich 67€ | täglich 2,23€
Ost; monatlich 27,50€ | täglich 0,92€

 

Weitere Regelungen SOKA-Bau
a) Solange ein Arbeitsverhältnis besteht, besteht auch Beitragspflicht!
b) Bei mehreren Anstellungsverhältnissen in verschiedenen Baubetrieben sind nur für das erste Anstellungsverhältnis Zusatzversorgungsbeiträge zu zahlen. Für das zweite (und jedes weitere) entfällt die Beitragspflicht nach Antragstellung.
c) Ausgenommen von der Beitragspflicht sind geringfügig Beschäftigungen im Sinne des § 8 SGB IV ausüben, und die unter § 5 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 und Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes fallenden Personen, wie beispielsweise leitende Angestellte, Prokuristen, Personen die an keine Weisungen gebunden ist usw. sowie Auszubildende.  
d) Auch während des Mutterschutzes, bei Krankheit mit Krankengeldbezug oder einer Freistellungsphase bei Altersteilzeitvereinbarungen sind Beiträge an die Sozialkasse fällig.
e) Ruht das Arbeitsverhältnis, weil der Angestellte freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst leistet, sind weiterhin Sozialkassenbeiträge in geänderter Höhe zu entrichten.
f) Ruht das Arbeitsverhältnis wegen Erziehungsurlaub (Elternzeit), sind während dieser Zeit keine Sozialkassenbeiträge zu zahlen.
g) Bezieht der Angestellte Kurzarbeitergeld besteht für den Arbeitgeber weiterhin Beitragspflicht.

Soloselbständige bei Tätigkeiten im Rahmen der SOKA Bau
(Unternehmen ohne Angestellte & Azubis)
Solo-Selbständige ohne Mitarbeiter müssen keine Beiträge an die zugehörige Sozialkasse bezahlen.
Sofern jedoch ein Azubi oder eine Arbeitskraft in Teilzeit oder stundenweise beschäftigt werden sollte, ist man beitragspflichtig.

Winterbeschäftigungsumlage 0,8% AN / 1,2% AG (Schlechtwettergelt/ Saison Kurzarbeitergeld)
Beitragshöhe Arbeitgeber: 1,2%
Beitragshöhe Arbeitnehmer: 0,8%
Gesamt Beitragshöhe: 2,0%
Die Beitragshöhe errechnet sich aus der Bruttolohnsumme.
Die SOKA-Bau leitet die Umlage an die Bundesagentur für Arbeit weiter.

Der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil an der Umlage ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Der Arbeitgeber behält die 0,8% aus dem Bruttolohn des einzelnen Arbeitnehmers ein und zieht diese vom Nettolohn ab.

 


Wer ist die Malerkasse?
Die Malerkasse ist eine tarifliche Sozialkasse des Maler & Lackiererhandwerks.


Welche Betriebe müssen in die Malerkasse einzahlen?
Alle Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks die folgende Arbeiten ausführen
- allg. Malerarbeiten
- Anstreicher u.a. Weißbinder
- Tüncher / Verputzer
- Lackierarbeiten
- Schilderbemalungen
- Fahrzeuglackierungen & Metalllackierungen
- Entrostungen
- Eisenanstreicher
- Wärmedämmverbundarbeiten
- Betonschutz
- Oberflächensanierungen,
- Asbestbeschichtungen
- Fahrbahnmarkierungsarbeiten
- Bodenbeschichtungen

Der Geltungsbereich umfasst die gewerblichen Arbeitnehmer und technisch/kaufmännischen Angestellten in den vorgenannten Betrieben, die eine nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben und zur Altersvorsorge.
Auszubildende, Umschüler und jugendliche (nicht volljährige) müssen nicht in die Malerkasse einzahlen.

 

Wann müssen Beiträge an die Malerkasse abgeführt werden?
Die Bruttolohnsummen- und Beitragsmeldung muss der Malerkasse bis zum 15. des Folgemonats gemeldet und der Beitrag gezahlt werden

Beitragssätze
Grundlage für die Beitragshöhe ist die Bruttolohnsumme, bei der ZVK ist ggf. die sich jährlich ändernde Beitragsbemessungsgrenze zu beachten.
Gewerbliche Arbeitnehmer: UK (Urlaubskasse) 12,3% | ZVK (Zusatzversorgungskasse) 2% = 14,3%
Technische & kaufmännische Angestellte: ZVK (Zusatzversorgungskasse): 2%

 

Wer ist die Soka-Dach?
Die Soka-Dach ist die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks.


Wer muss Beiträge an die Soka-Dach abführen?
(Auszug Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk. Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik)
Alle Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen des Dachdeckerhandwerks. Betriebe des Dachdeckerhandwerks fallen grundsätzlich als Ganzes unter diesen Tarifvertrag. Betrieb im Sinne dieses Tarifvertrages ist auch eine selbstständige Betriebsabteilung. Als solches gilt auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern, die außerhalb der stationären Betriebsstätte eines nicht vom Geltungsbereich erfassten Betriebes Tätigkeiten des Dachdeckerhandwerks ausführen.

Beitragssätze SOKA Dach (Errechnet anhand der Bruttolohnsumme des Betriebes)
West: 12,40%
Ost: 12,05%
zzgl .Wintergeldumlage West: 2%
zzgl. Wintergeldumlage Ost: 2%
Die Winterbeschäftigungsumlage zieht die SOKA-Dach ein und führt die Gelder an Bundesagentur für Arbeit ab.
Die Meldepflicht besteht auch dann, wenn keine Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Der Bruttolohn ist dann mit 0 anzugeben.

 


Wer ist die Soka-Gerüstbau?
Die Soka Gerüstbau ist die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes.


Wer muss in die Soka-Gerüst einzahlen?

(Auszug/ Quelle Rahmentarifvertrag für das Gerüstbauer-Handwerk (RTV/ Rahmentarifvertrag)

a) Betriebe des Gerüstbauer-Handwerks. Das sind alle Betriebe, die mit eigenem oder fremdem Material gewerblich Gerüste erstellen.
Auch Betriebe, die gewerblich Gerüstmaterial bereitstellen oder gewerblich die Gerüstbaulogistik (insbesondere Lagerung, Wartung und Reparatur, Ladung oder Transport von Gerüstmaterial) übernehmen.

Als Gerüste gelten alle Arten von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten, Fahrgerüste und Sonderkonstruktionen der Rüsttechnik.

b) Erfasst werden Betriebe, die im Rahmen eines mit Betrieben des Gerüstbauerhandwerks bestehenden Zusammenschlusses - unbeschadet der gewählten Rechtsform - ausschließlich oder überwiegend für die angeschlossenen Betriebe des Gerüstbauer-Handwerks die kaufmännische und/oder organisatorische Verwaltung, den Transport von Gerüstmaterial, den Vertrieb, Planungsarbeiten, Laborarbeiten oder Prüfarbeiten übernehmen, soweit diese Betriebe nicht von einem spezielleren Tarifvertrag erfasst werden.


Beitragssätze SOKA Gerüstbau (% Errechnet anhand der Bruttolohnsumme des Betriebes)
Inlandsbetriebe:
- gewerbliche Arbeitnehmer 24,1%
- kaufmännische und technische Arbeitnehmer: 20€ (für volle Beschäftigungsmonate)
Entsendebetriebe
- gewerbliche Arbeitnehmer 19,6%
Winterumlage
- gewerbliche Arbeitnehmer: 1,9%
Die Winterbeschäftigungsumlage zieht die SOKA-Gerüstbau ein und führt die Gelder an die Bundesagentur für Arbeit ab
 

 

 

Wer ist EWGala (Einzugsstelle Winterbeschäftigungsumlage Garten- und Landschaftsbau)?
EWGala ist sozusagen eine „Sozialkasse“ des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus.
Sie erhebt die tarifliche Ausbildungsumlage und die Winterbeschäftigungsumlage.

Wer muss EWGala Umlagen zahlen? (Auszug/ Quellen EWGgala)
Alle Arbeitgeber des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, in deren Betrieben bzw. Betriebsabteilungen überwiegend Arbeiten auf fremden Grundstücken ausgeführt werden und die der Unfallversicherungspflicht bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ehem. Gartenbau-BG unterliegen…… Aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung werden auch nicht verbandsgebundene GaLaBau-Betriebe von diesem Tarifvertrag erfasst. Die Abführung der Mittel erfolgt über die gemeinsame Einrichtung des Berufsstandes, die Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau (EWGaLa)……

 

Hierunter fallen Betriebe, die Arbeiten ausführen, die in der Baubetriebeverordnung (BaubetrV) §1 Abs. 4 geregelt sind : (Auszug Gesetzestext)
- Erstellung von Garten-, Park- und Grünanlagen, Sport- und Spielplätzen sowie Friedhofsanlagen;
- Erstellung der gesamten Außenanlagen im Wohnungsbau, bei öffentlichen Bauvorhaben, insbesondere an Schulen, Krankenhäusern, Schwimmbädern, Straßen-, Autobahn-, Eisenbahn-Anlagen, Flugplätzen, Kasernen;


- Deich-, Hang-, Halden- und Böschungsverbau einschließlich Faschinenbau;
- Ingenieurbiologische Arbeiten aller Art;
- Schutzpflanzungen aller Art;
- Drainierungsarbeiten;
- Meliorationsarbeiten;
- Landgewinnungs- und Rekultivierungsarbeiten.

 

Umlagepflicht bei Gemischtbetrieben – Beispiel Baumschule:
Umlagepflicht besteht, wenn die Summe der geleisteten Arbeitsstunden der GaLaBau-Arbeiten auf fremden Grundstücken größer ist, als die der anderen Betriebszweige. Wenn eine Baumschule z. B. häufiger Pflanzarbeiten für Kunden durchführt und die Summe dieser Arbeitsstunden größer ist als die in der Baumschule selbst, so ist der Gesamtbetrieb umlagepflichtig, wenn nicht durch klare Aufteilung in arbeitsrechtlich selbständige Betriebsabteilungen eine Trennung vorgenommen worden ist.

 

Wer muss Winterbeschäftigungsumlage zahlen?
Betriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues, die über 50 % der betrieblichen Arbeitszeit bauliche Tätigkeiten ausführen, sind gemäß §§ 354 ff. SGB III i. V. sind verpflichtet die Winterbeschäftigungsumlage zu zahlen. Die Umlage wird an die Bundesagentur für Arbeit ageführt.

Beitragssätze EWGala (% errechnet anhand der Bruttolohnsumme des Betriebes)
Winterbeschäftigungs-Umlage 1,85 % (davon 0,8 % Arbeitnehmeranteil, 1,05 % Arbeitgeberanteil)
Bearbeitungsgebühr 0,15 % (Arbeitgeberanteil)
Ausbildungs-Umlage 0,80 % (Arbeitgeberanteil)
Insgesamt 2,80 %

 

 

Was bedeutet Bruttolohn?
- Steuer und sozialversicherungspflichtiges Entgelt / Arbeitslohn

Steuerliche Behandlung von Umlagezahlungen und Auszahlung Schlechtwettergeld / Saison-Kurzarbeitergeld / Wintergeld
Lohnsteuer: Schlechtwettergeld / Saison Kurzarbeitergeld ist steuerfrei nach § 3 Nr. 2 EStG.
Es unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.
Umlagebeiträge, die der Arbeitnehmer zahlt, sind sie nach § 9 EStG als Werbungskosten abzugsfähig, da sie aus dem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn berechnet werden und vom Nettolohn einbehalten.

Welche Angaben müssen den Sozialkassen in der Regel gemeldet werden?
(je nach Sozialkasse unterschiedlich)


- Eintrittsdaten & Austrittsdaten
- Meldung für gewerbliche Arbeitnehmer
- Meldung für kaufmännische und technische Angestellte
- Betriebsbezogene Meldungen
- gültiger Stundenlohn
- alle lohnzahlungspflichtige Stunden
- alle Lohnstunden eines Abrechnungsmonats
- lohnsteuerpflichtiger Bruttolohn
- abgerechnete lohnersatzzahlungspflichtige Stunden
- witterungsbedingte Ausfallstunden
- bei Leistungslohn, Bestätigung von Akkordlohn
- gültiger Stundenlohn
- Arbeitsstunden einschließlich Stunden aus eingebrachten Arbeitszeitguthaben sowie Überstunden
- Bezahlte Feiertagsstunden
- Lohnfortzahlungsstunden bei Krankheit oder sog. Sozialstunden
- Angaben zum Arbeitszeitkonto