Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VWL / VL)
Vermögensbildungsgesetzt (VermBG)
Arbeitnehmersparzulage

 

Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Eine vermögenswirksame Leistung ist eine Kapital-Anlageform und dient einem langfristigen Vermögensaufbau. Sie können über Arbeitnehmersparzulagen im Rahmen der Einkommensteuererklärung zusätzlich - je nach Höhe des Einkommens noch staatlich gefördert werden.
Vermögenswirksame Leistungen sind nach dem Vermögensbildungsgesetz freiwillige Geldleistungen, die ein Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in eine der gesetzlich genannten Anlageformen zum Vermögensaufbau anlegt. 


Was regelt das Vermögensbildungsgesetz (VermBG)?
Sinn und Zweck des VermBG ist, Personen mit geringen Einkommen beim Vermögensaufbau zu unterstützen. Es regelt die Bedingungen für vermögenswirksame Leistungen.
- die Anspruchsberechtigung auf VWL 
- Anlagemöglichkeiten 
- staatliche Förderung 
as ist der Vorteil von vermögenswirksamen Leistungen?
- Eine von Arbeitgeberseite & ggf. staatlich geförderte Vermögensbildung.
Der VL Betrag wird zusätzlich zum Gehalt gezahlt und je nach Anlageform gibt es staatliche Förderungen für Arbeitnehmer, die gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten. (Einkommensgrenzen s. weiter unten) 
Diese staatliche Förderung geschieht mit einer sogenannten Arbeitnehmersparzulage und ggf. Wohnungsbauprämie und wird nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.


Wie lange ist die gesetzliche Mindestvertragslaufzeit von VL Verträgen
- 6 Jahre + 1 Ruhejahr.


Was geschieht nach den 7 Jahren mit dem angesparten VL Guthaben?
Nach Ablauf der gesetzlichen VL Mindestvertragslaufzeit (6+1 Jahre) kann entweder;
- das angesparte Vermögen ausgezahlt werden
- in weitere Anlageprodukte fortgeführt werden (bspw. Bausparvertrag usw.)

 

Wann und wohin zahlt das Finanzamt die Arbeitnehmersparzulage aus?
- Das Finanzamt zahlt die Arbeitnehmersparzulage nach der 7-jährigen Sperrfrist auf das Anlagekonto steuer- und sozialversicherungsfrei ein. 
Vorher wird die Höhe im Jahressteuerbescheid festgesetzt.

 

Wer kann vermögenswirksame Leistungen erhalten?
- Arbeitnehmer
- Auszubildende 
- Beamte
- Soldaten 

Vermögenswirksame Leistungen können auch in Tarifverträgen verpflichtend verankert sein.
 

Was sind alles vermögenswirksame Leistungen?
- Bausparverträge
- VL-Fondssparpläne oder förderfähige Aktienfonds
- VL-Banksparpläne
- Tilgung eines Baukredits
- betriebliche Altersversorgung
- Kapitallebensversicherungen 


Wie werden die VL bezahlt?
- Arbeitgeber überweisen den Betrag direkt an den Vertragspartner/ das Anlageinstitut.
Nicht an den Arbeitnehmer. Auch das Finanzamt zahlt nach Ablauf der Sperrfist die Arbeitnehmersparzulage an das Anlageinstitut.

 

Vermögenswirksame Leistungen - Vorteile für Arbeitgeber:
Vermögenswirksamen Leistungen sind für Arbeitgeber steuerfrei und als Betriebskosten von der Steuer absetzbar.
Steuern und Sozialabgaben bei VL / VWL
Vermögenswirksame Leistungen sind aus arbeitsrechtlicher Sicht Gehalt.
Sie erhöhen das Bruttogehalt und sind steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Sonderfall Betriebsrenten:
Betriebliche Altersvorsorgeleistungen sind während der Anwartschaftsphase steuerfrei sowie sozialabgabenfrei. Hier werden bei Auszahlung im Rentenalter Steuern sowie Sozialabgaben erhoben.

 

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Der Staat unterstützt durch die Arbeitnehmersparzulage den Vermögensaufbau der Arbeitnehmer im Vermögensaufbau. Es ist eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung - sozusagen eine staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen.

 

Wann kann man die vermögenswirksamen Leistungen auszahlen?
- Eine Auszahlung ist nach 7 Jahren möglich.
- Die Verträge haben eine Laufzeit von 6 Jahren. 
- Danach gibt es ein vertragliches Ruhejahr.
Bei vorzeitiger Auszahlung muss ggf. die bereits erhaltene Arbeitnehmersparzulage zurück gezahlt werden.


Staatliche Förderung Arbeitnehmersparzulage nach Anlageart
Investmentfonds    
Einkommensgrenze 20.000€ alleinstehend / 40.000€ verheiratet
- jährl. Fördergrenze 400€ pro Arbeitnehmer
- jährl. Förderung: 20%
Bausparen    
Einkommensgrenze 17.900 Euro alleinstehend / 35.800€ verheiratet
- jährl. Fördergrenze 470€ pro Arbeitnehmer
- jährl. Förderung 9%
Wohnungsbauprämie Bausparen    
Einkommensgrenze 35.000€ alleinstehend / 70.000€ verheiratet
- jährl. Fördergrenze 700€ / 1.400€ (allein / verheiratet)
- jährl. Förderung 10%


Woher bekomme ich die Arbeitnehmer Sparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt. Sie können die Zulage noch vier Kalenderjahre rückwirkend beantragen. Sofern Sie in diesen Jahren vermögenswirksamen Leistungen angelegt haben.