Rechnungsausstellung -  bei internationalen Warenlieferungen

Rechnungsshreibng Umsatzsteuer

Rechnungsstellung mit Umsatzssteuer bei internationalen Warenlieferungen durch Versand

 

unter Beachtung von:
- Umsatzsteuer Inland
- Umsatzsteuer EU Ausland 
- Umsatzsteuer Drittland


Um einen korrekten Umsatzsteuerausweises bzw. die richtige Angabe der Mehrwertsteuer auf Rechnungen angeben zu können, sind verschiedene Parameter zu prüfen:
- Lieferadresse Inland oder Ausland
- Kunde Privat oder Unternehmer mit/ ohne USt-ID

 

Beispiele - in Kurzübersicht, bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzuziehen 
Annahme: die Ware liegt in Deutschland (Lagerland Deutschland)

 

1.) Rechnungsstellung an Unternehmen:


a) Warenlieferung innerhalb Deutschlands an eine deutsche Lieferadresse, Rechnungsstellung an deutsche Unternehmen 
= 7%/19% Mehrwertsteuer auf Rechnung ausweisen

 

b) Warenlieferung innerhalb Deutschlands an eine deutsche Lieferadresse, Rechnungsstellung an ausländische Unternehmen
= 7%/19% Mehrwertsteuer auf Rechnung ausweisen
Ausnahme Verbringungsnachweis: Wenn das Unternehmen nachträglich einen Nachweis liefert, dass die Ware die Grenze überschritten hat, kann die Rechnung nachträglich auf Netto ohne Mehrwertsteuer geändert werden. Dieser Nachweis ist zwingend aufzubewahren.

 

c) Warenlieferung an in der EU ansässige Unternehmen mit gültiger USt-ID
= keine Mehrwertsteuer auf Rechnung ausweisen mit Hinweis: „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. §4 Nr. 1b UStG“ – 
+ Die UST-ID des Unternehmens muss zwingend auf die Rechnung!

 

d) Warenlieferung an in der EU ansässige Unternehmen ohne gültige UST-ID.
Bei OSS-Verfahren oder Registrierung im jeweiligen Land, nach Erreichen der Lieferschwelle
= Mehrwertsteuersatz des Empfängerlandes auf Rechnung ausweisen 
Ohne OSS-Verfahren oder Registrierung im jeweiligen Land, bzw. vor Erreichen der Lieferschwelle
= 7%/19% Mehrwertsteuer auf Rechnung ausweisen


 e) Warenlieferung in ein Drittland* (bspw. Schweiz) an Unternehmen 
= keine Mehrwertsteuer ausweisen mit Hinweis auf Rechnung:
 „Steuerfreie Ausfuhren an Drittland*: Steuerfrei gemäß §4 Nr. 1a UStG.


 
2.) Rechnungsstellung an Privatpersonen


a) Warenlieferung an deutsche Privatpersonen:
= 7%/19% Mehrwertsteuer auf Rechnung ausweisen

 

b) Warenlieferung an Privatpersonen in der EU
Bei OSS-Verfahren oder Registrierung im jeweiligen Land, nach Erreichen der Lieferschwelle:
= Mehrwertsteuersatz des Empfängerlandes auf Rechnung ausweisen 
Ohne OSS Verfahren oder Registrierung im jeweiligen Land, bzw. vor Erreichen der Lieferschwelle:
= 7%/19% Mehrwertsteuer auf Rechnung ausweisen

 

c) Warenlieferung an deutsche Lieferadresse mit ausländischer Rechnungsadresse
= 7%/19% Mehrwertsteuer auf Rechnung ausweisen

 

d) Warenlieferung in ein Drittland* (bspw. Schweiz) an eine Privatperson
= keine Mehrwertsteuer ausweisen mit Hinweis auf Rechnung:
„Steuerfreie Ausfuhren an Drittland*: Steuerfrei gemäß §4 Nr. 1a UStG.“

 

---
*Was ist ein Drittland / Drittstaat?
- Ein Drittland ist ein Staat außerhalb der EU bzw. ein Land außerhalb des EWR (europäischen Wirtschaftsraumes).