LUCID Verpackungsregister - ZSVR - VerpackG

LUCID - Das Verpackungsregister
Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR)
Verpackungsgesetz (VerpackG)


Was regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG)?
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie Verwertung von Verpackungen.

Was ist das ZVSR?
Das ZVSR ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR) und untersteht dem Umweltbundesamt. 
Das ZVSR führt ein öffentliches Register (LUCID), in das sich Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen eintragen müssen.

Wer muss sich über LUCID registrieren?
Das ist jedes Unternehmen, das  gewerbsmäßig in Deutschland eine mit Ware befüllte Verpackung in Verkehr bringt - im Gesetz als „Hersteller“ bezeichnet.
- Erstinverkehrbringer
- Importeure 
   Sitz im Ausland Versand nach Deutschland
   Sitz in Deutschland & Veranlassung der Lieferung
- Versandhändler / Onlinehändler

Was ist beim Onlinehandel  bei Fulfillment Anbietern & LUCID/ ZVSR zu beachten?
Vertreiber der Waren / Wareninhaber, für den der Fulfilment-Dienstleister tätig wird, sind verantwortlich für die Registrierung. 

Was ist eine Versandverpackung?
Das gesamte Verpackungsmaterial, dazu gehört auch das des Füllmaterials, welches beim Endverbraucher zur Entsorgung anfällt.
Versandverpackungen sind ist datenmelde- und systembeteiligungspflichtig.

Registrierung bei Eigenmarken
Auch bei Eigenmarkten ist Auftraggeber und nicht der Abfüller als Hersteller/Erstinverkehrbringer einzuordnen und dieser muss sich über LUCID registrieren.

Wann muss man sich registrieren?
Vor dem Inverkehrbringen der Verpackung muss die Registrierung  im elektronischen Datenverarbeitungssystem LUCID vorgenommen werden.

Was passiert, wenn man sich nicht bei LUCID registriert?
Bei fehlender Registrierung besteht ein Vertriebsverbot für die Waren.
Auch für jeden nachfolgenden Vertreiber. 
Zusätzlich drohen dem lt. Gesetz benannten Hersteller eine Bußgeld bis zu 100.000€.

Welche Verpackungen müssen über das öffentliche LUCID Register eingetragen und registriert werden?
Unternehmen, die folgende Verpackungen inverkehrbringen:
- Produktverpackungen 
- Serviceverpackungen 
- Transportverpackungen

Was sind Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht? 
Das sind mit Ware befüllte Verkaufs- oder Umverpackungen, die nach Gebrauch beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.

Bei wem muss man die Systembeteiligung vornehmen?
Bei entsprechenden Recyclingunternehmen, die die eine flächendeckende, regelmäßige und unentgeltliche Rücknahme der gebrauchten Verpackungen beim privaten Endverbraucher gewährleisten. 

Wie funktioniert die Wahrnehmung der Systembeteiligungspflicht?
Man muss mit einem Recyclinganbieter/ Entsorgungsunternehmen sog. System einen Systembeteiligungsvertrag abschließen. Außerdem müssen die verpflichteten Unternehmen bzw. Hersteller/ Inverkehrbringer eine identische Datenmeldungen zu ihren Verpackungsmengen über LUCID melden, wenn sie die Verpackungsmengen ihrem System/ Recyclinganbieter bzw. Entsorger melden. Erstmalig beim Vertragsschluss ist das der Fall. 
Kosten bei Recyclingunternehmen/ Systeme im Rahmen der Systembeteiligungspflicht
Über das Systembeteiligungsentgelt bezahlt man die flächendeckende Sammlung, Sortierung und das Recycling der Verpackungen, die man selbst abgibt.

 

Was sind Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht? 
- Einweggetränkeverpackungen, die der Pfandpflicht unterliegen, 
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch nicht bei privaten Endverbrauchern als 
  Abfall anfallen, 
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter, 
- Transportverpackungen, 
- Verkaufs- und Umverpackungen mit Systemunverträglichkeit,
- Mehrwegverpackungen


Was sind bspw. Serviceverpackungen?
Becher für Getränke, Becher für Speisen, Teller & Schalen mit / ohne Deckel, Pizzaschachteln, Beutel, Wrappings / Einschläge, Tragetaschen aller Art, Netze, Blumenpapier, Blumenfolien, Tragehilfen usw.


Welche Daten müssen im Datenverarbeitungssystem LUCID bei der Registrierung angegeben werden?
- Name und Anschrift des Herstellers
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer 
- Markennamen, unter dem die Verpackungen in Verkehr gebracht werden
- Kontaktdaten des Herstellers wie Telefonnummer & Postleitzahl
- Angabe einer verantwortlichen Person/ggf. ergänzend Bearbeiter
- nationale Kennnummer (bspw.: Handelsregister-Nr.)
- Erklärung über die Systembeteiligung bzw. über eine Teilnahme an einer sog. 
  Branchenlösung
- Erklärung, dass der Antrag nicht durch einen beauftragten Dritten gestellt wurde
- Erklärung, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen

Was kostet die Registrierung?
Die Registrierung, die Datenmeldungen damit zusammenängende Tätigkeiten des ZSVR sind für die Hersteller/Erstinverkehrbringer kostenfrei.