(Kurzinfo)
Erfinder
DPMA Deutsches Patent & Markenamt
Patent
Geschmacksmuster
Gebrauchsmuster
Eingetragene Marke
Urheberrecht
Ihr Steuerberater für Innovationen, Erfinder & Erfinderinnen, bei Forschung, Entwicklung & sämtlichen wissenschaftlichen Arbeiten.
Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit mit Ihrem steuerrechtlichen Anliegen.
Was machen eigentlich Erfinder?
Erfinder entwickeln neue Ideen, Produkte oder Verfahren.
Wodurch entstehen Erfindungen?
- Forschung
- Entwicklung
- Wissenschaft
- Kreativität
- Ingenieurskunst
Meistens beruhen Erfindungen auf Problemen, und ein Erfinder bzw. Erfinderin erfindet dafür neue Lösung.
Oder eine bestehende Technologie oder ein bestehendes Produkt verbessert.
Geistige Erfindungen sind Erfindungen, die auf geistigem Eigentum beruhen.
Wie können Erfindungen geschützt werden?
- Patente
- Design / Geschmacksmuster
- Gebrauchsmuster
- Markenrechte
- Urheberrechte
Erfindungen umfassen Ideen, Konzepte, Prozesse oder Technologien, die von einer Person oder einer Gruppe von Personen entwickelt wurden.
Erfinder sind somit auf den verschiedensten Gebieten tätig.
Häufig sind Patentanwälte bzw.Fachanwälte für Patentrecht für Erfinder beratend tätig.
Um ein erfolgreicher Erfinder zu sein, benötigt man in der Regel ein hohes Maß an Kreativität und ein ausgeprägtes technisches Verständnis.
Ein Erfinder muss in der Lage sein, seine Ideen in die Tat umzusetzen, indem er Prototypen baut, Patentschriften anfertigt bzw.
Patente anmeldet und möglicherweise auch Investoren oder Kunden von seiner Idee überzeugt, benötigtes Kapital zu erhalten.
Ein erfolgreicher Erfinder kann dazu beitragen, Innovationen voranzutreiben und neue Produkte auf den Markt zu bringen, die das Leben von Menschen & Tieren verbessern können. Erfindungen sind daher ein sehr wichtiger Bestandteil der Wirtschaft und tragen dazu bei, Entwicklungen, Innovationen und Wachstum voranzutreiben und zu sichern.
DPMA – Deutsches Patent- und Markenamt
In Deutschland werden Schutzrechte vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) verwaltet.
Das DPMA ist die Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtschutz.
Das DPMA gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz.
Der Hauptsitz des DPMA ist München.
Begutachtung und Verwertung von Erfindungen sowie die Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen gehören nicht zum Aufgabengebiet des DPMA.
Neben den Gesetzesregelungen zu Patenten, Designs / Geschmacksmustern, Gebrauchsmustern, Eingetragenen Marken, Urheberrecht ist das DPMA noch
für das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) sowie für die Patentanwaltsordnung (PAO) Patentanwaltsausbildungs- und –prüfungsverordnung (PatAnwAPrV) zuständig
(Quelle: DPMA)
Für sämtliche Fragen rund um das Thema geistiges Eigentum wenden Sie sich bestenfalls frühzeitig an das DPMA.
Patent
Ein Patent ist ein rechtlicher Schutz, der einem Erfinder oder Inhaber eines geistigen Eigentums gewährt wird, um die exklusive Nutzung, Herstellung, Verkauf und Verbreitung eines neuen und nicht offensichtlichen Produkts oder Verfahrens für einen bestimmten Zeitraum zu ermöglichen.
Ein Patent gewährt dem Inhaber das Recht, andere daran zu hindern, die patentierte Erfindung ohne seine Erlaubnis zu nutzen oder zu verkaufen.
Im Gegenzug muss der Inhaber des Patents öffentlich machen, wie die Erfindung funktioniert, so dass andere von seiner Erfindung lernen und darauf aufbauen können.
Patente werden in der Regel von nationalen Regierungen erteilt und sind normalerweise auf eine begrenzte Zeitdauer begrenzt, in der Regel 20 Jahre.
Europäische oder weltweite Patentanmeldungen möglich
Sofern man einen breiten überregionalen oder weltweiten Schutz einer Erfindung anstrebt, kann das Patent europäisch oder international angemeldet werden.
Mit nur einer Anmeldung kann so der Patentschutz für eine Vielzahl von Staaten zu beantragt werden.
In Deutschland wird das Patentrecht vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) verwaltet.
Gesetze & Verordnungen zu Patenten:
- Patentgesetz (PatG)
- Patentverordnung - PatV (Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt)
- Gesetz über internationale Patentübereinkommen (IntPatÜbkG)
- Biomaterial-Hinterlegungsverordnung - (BioMatHintV)
Design / Geschmacksmuster
Ein Geschmacksmuster ist ein Form des Designschutzes, der sich auf das Aussehen eines Produkts bezieht.
Es schützt das Design eines Produkts, das sich von anderen Produkten unterscheidet und eine eigenständige Gestaltung aufweist.
Ein Geschmacksmuster kann zum Beispiel das Design eines Möbelstücks, eines elektronischen Geräts oder einer Verpackung betreffen.
Im Gegensatz zu einem Patent schützt ein Geschmacksmuster nicht die Funktion oder den technischen Aspekt eines Produkts, sondern nur das Aussehen.
Es kann jedoch dazu beitragen, dass sich ein Unternehmen von seinen Konkurrenten abhebt und ein besseres Markenimage aufbaut.
In den meisten Ländern kann ein Geschmacksmuster durch Registrierung beim zuständigen Amt geschützt werden.
Der Schutz kann normalerweise für eine begrenzte Zeitdauer von 5 bis 25 Jahren gewährt werden, je nach Land und Art des Geschmacksmusters.
In Deutschland wird das Designrecht vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) verwaltet
Gesetze & Verordnungen zu Designs:
Designgesetz - DesignG (Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design)
Designverordnung - DesignV (Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes)
Gebrauchsmuster & Topografien
Ein Gebrauchsmuster ist ein Schutzrecht für technische Erfindungen, das ähnlich wie ein Patent funktioniert.
Es schützt jedoch nur die technische Funktion eines Produkts oder Verfahrens und nicht dessen Aussehen oder ästhetische Merkmale.
Im Gegensatz zu einem Patent ist ein Gebrauchsmuster schneller und kostengünstiger zu erlangen, da es weniger strenge Anforderungen an die Neuheit und erfinderische Tätigkeit der Erfindung gibt.
Ein Gebrauchsmuster kann daher eine schnelle Möglichkeit sein, um eine Idee zu schützen, insbesondere wenn eine Patentanmeldung zu teuer oder aufwendig ist.
Ein Gebrauchsmuster kann normalerweise für eine begrenzte Zeitdauer von 10 Jahren geschützt werden, je nach Land.
In einigen Ländern kann es auch als "kleines Patent" bezeichnet werden.
In Deutschland wird das Gebrauchsmusterrecht vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) verwaltet.
Gesetze & Verordnungen zu Gebrauchsmustern:
- Gebrauchsmustergesetz (GebrMG)
- Gebrauchsmusterverordnung - GebrMV (Verordnung zur Ausführung des Gebrauchsmustergesetzes)
- Halbleiterschutzgesetz - HalblSchG (Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen)
Eingetragene Marke
Eine eingetragene Marke ist ein Schutzrecht für einen Namen, ein Logo, eine Farbe, ein Muster oder ein anderes Symbol, das dazu dient, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Durch die Eintragung einer Marke beim zuständigen Markenamt - in Deutschland ist auch hier das DPMA zuständig, erhält der Inhaber das exklusive Recht, die Marke für die gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu nutzen und zu lizenzieren.
Eine eingetragene Marke bietet dem Inhaber verschiedene Vorteile, darunter:
Schutz vor Markenverletzungen: Der Inhaber einer eingetragenen Marke kann rechtliche Schritte gegen Dritte einleiten, die seine Marke ohne seine Zustimmung nutzen oder kopieren. Eine eingetragene Marke kann dazu beitragen, dass ein Unternehmen oder Produkt bekannter wird und ein besseres Markenimage aufbaut.
Erhöhung des Marktwerts: Eine eingetragene Marke kann den Marktwert eines Unternehmens erhöhen und es für Investoren attraktiver machen.
Eine eingetragene Marke kann normalerweise für eine begrenzte Zeitdauer von 10 Jahren geschützt werden, je nach Land. Sie kann jedoch verlängert werden, solange der Inhaber die Gebühren zahlt und die Marke weiterhin aktiv verwendet wird. In Deutschland wird das Markenrecht vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) verwaltet.
Gesetze & Verordnungen zu Marken:
- Markengesetz - MarkenG (Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen)
- Markenverordnung - MarkenV (Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes)
Urheberrecht & DPMA
Ein Urheberrecht schützt das geistige Eigentum, das in kreativen Werken wie Musik, Büchern, Filmen und Kunstwerken enthalten ist.
Der Inhaber des Urheberrechts hat das exklusive Recht, das Werk zu reproduzieren, zu verteilen und öffentlich aufzuführen oder anzuzeigen.
Das DPMA hat außerdem Aufgaben im Bereich des Urheberrechts: Die Verwertungsgesellschaften für urheberrechtliche Nutzungsrechte (z.B. GEMA, VG Wort oder GVL), abhängige und unabhängige Verwertungseinrichtungen (z.B. ZPÜ) sowie befugte Stellen nach dem Urheberrechtsgesetz (zum Beispiel Blindenbibliotheken) unterliegen staatlicher Aufsicht; das DPMA übt diese aus.
Gesetze & Verordnungen für das Urheberrecht
- Urheberrechtsgesetz – UrhG (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte)
- Verwertungsgesellschaftengesetz – VGG (Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften)
Wohin wenden sich Erfinder mit einer Erfindung?
Unterstützung bieten Patentanwälte, Erfinderclubs sowie Personen oder Unternehmen, sowie Investoren die sich mit Verwertung von Erfindungen befassen.
Oft können zusätzlich die Patentinformationszentren weiterführende Hinweise für Erfinder geben.
Außerdem bietet die Patentanwaltskammer beim DPMA in München, beim DPMA Informations- und Dienstleistungszentrum in Berlin sowie bei einigen Patentinformationszentren und den Industrie- und Handelskammern eine kostenlose Erfinderberatung an.
Fragen zu steuerrechtlichen Themen bei Erfindungen
Sofern Sie Fragen zur Rechtsform, zur Besteuerung im Zusammenhang mit Ihrer Erfindung samt steuerlichen Auswirkung auf potenzieller Einnahmen und Ausgaben haben oder Hilfe bei betriebswirtschaftlichen Sachverhalten benötigen, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit telefonisch sowie per Mail mit Ihrem Anliegen.
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Eigenbeleg - Quittung - Bewirtungsbeleg - Stundennachweis §17 MiLoG