Entlastungspaket 2022

Das Entlastungspaket 2022 der Bundesregierung

 

Aufgrund der hohen stetig steigenden Energiepreise und hohen Inflationsrate hat die Bundesregierung das sogenannte Entlastungspaket beschlossen.
Hier hat die Regierung wirtschaftliche und soziale Maßnahmen in den Focus gerückt.

Die meisten Maßnahmen sollen ab Juni 2022 beginnen.

Hierbei geht es um Zuschüsse für Empfänger von Sozialleistung, um Steuersenkungen wie die Senkung der Energiesteuer für 3 Monate auf Kraftstoffe, die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages auf 1200€, Anhebung des Grundfreibetrages auf 10.347€ und weiteren Entlastungen für Geringverdiener.
Eine weitere Entlastung ist die einmalige Zahlung der Energiepauschale i.H.v 300€ (Brutto), sowie die Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21km auf 0,38€ und weitere Maßnahmen zur Entlastung der Bürger.

Nachfolgend erhalten Sie einen kurz gehaltenen Überblick/ Zusammenfassung des Entlastungspaketes:

 

 

Überblick Entlastungspakete – Energiepauschale, 9€ Ticket, Energiesteuer & Co.:
 

Quelle: Bundesfinanzministerium/ Bundesregierung

 

Im Koalitionsausschuss vom 23. März 2022 wurde sich im Grundsatz auf ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten geeinigt.

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 27. April 2022, sollen die Maßnahmen umgesetzt werden.

- 3 Monate Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für Benzin um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter.

- Einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro (die Energiepauschale ist nicht steuerfrei!)

- Hartz-IV Bonus 100€

- Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.

- Einmalzahlung für Empfangende von Sozialleistungen von 200 Euro.

- Vergünstigte Tickets für den ÖPNV 3 Monate – 9 €uro Ticket (Juni, Juli, August jeweils 9€/Monat)

- Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro auf 1.200 Euro.

- Der Grundfreibetrag steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.

- Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie steigen auf 38 Cent.

- EEG Umlage v. 0,0372€ / 3,72 Cent entfällt zum 01.07.2022 zum Vorteil für die Endverbraucher.
„Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“
Hier wurde ein entsprechender Gesetzentwurf dem Bundestag Anfang März als sogenannte Formulierungshilfe zugeleitet und beschlossen. Wie setzt sich der Strompreis weiter zusammen?
Zu den Verwaltungskosten kommt der Preis für die Beschaffung und den Vertrieb des Stroms, Entgelte für die Nutzung der Stromnetze sowie staatlich veranlasste Kosten/ Steuerbestandteile. Hierzu gehören außer der EEG-Umlage, die Umsatzsteuer, die Stromsteuer und eine Konzessionsabgabe.

 

 

Wer erhält die Energiepauschale?

 

Alle in diesem Jahr geringfügig Beschäftigten und einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen profitieren von der Energiepreispauschale – sowohl die 450-Euro-Minijobber wie auch kurzfristig (geringfügig) Beschäftigte. Somit haben Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende einen Anspruch auf die Energiepreispauschale – Die Energiepauschale ist jedoch Brutto und steuerpflichtig.
So können auch erwerbstätige Rentner die Energiepauschale, unabhängig vom Einkommen erhalten.
Das Auszahlungsdatum ist Stand Mai 2022 noch nicht absehbar, wahrscheinlich frühestens zum Mitte des Jahres. Finanzminister Christian Lindner (FDP) erklärte am 11.04.2022, dass die 300 Euro Energiepauschale im Rahmen des Entlastungspakets 2022 wohl erst im Juni geben. Wie nun Ebenfalls werden die weiteren Maßnahmen aller Voraussicht nach frühestens Anfang Juni 2022 in Kraft treten.

 

 

Wer erhält das 9 € / Euro Ticket, wann gilt es und was kann man damit nutzen?

 

Das 9 Euro-Ticket soll für alle Bürger in Deutschland von 01. Juni bis 31. August gelten.
Jeder kann sich ein 9 Euro Monatsticket über Website, App oder den stationären Handel kaufen.
Man kann es deutschlandweit im ÖPNV bzw. Nah und Regionalverkehr nutzen.
Wer ein 9-Euro-Ticket kauft, hat die Regionalzüge der Bahn und aller Privatbahnen inklusive und kann auch in den jeweils anderen Verkehrsverbünden fahren in der ganzen Bundesrepublik fahren.
Hierzu zählen alle Regionalzüge (RB, IRE, RE) und S-Bahnen / Straßenbahnen der Deutschen Bahn und anderer teilnehmender Eisenbahnen in der 2. Klasse. Das Ticket ist nicht übertragbar und ein Upgrade auf 1. Klasse nicht möglich.
Das 9€ Ticket gilt ab 1. Juni 2022 für die drei Monate Juni, Juli bis zum 31. August. Es kostet monatlich neun, nicht für die gesamten 3 Monate. Wer bereits eine Jahreskarte oder Monatskarte im Abo hat, dem werden im Juni, Juli und August nur neun Euro abgebucht. Wer sein Abo im Voraus fürs ganze Jahr bezahlt hat, kann sich je nach Gesellschaft sich die Differenz zum regulären Ticketpreis entweder auf das Kundenkonto anrechnen oder auszahlen lassen.

Energiekosten Benzin könnte so nach Angaben der Regierung vom März vorübergehend um rund 30 Cent und Diesel um etwa 14 Cent pro Liter günstiger werden.

 

Einmaliger Heizkostenzuschuss.

 

Alleinwohnende können einen Wohngeld Bezug i.H.v von 270 Euro erwarten
Bei einem Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, je weiterem Familienmitglied zusätzliche 70 Euro). Azubis und Studierende im Bafög-Bezug erhalten 230 Euro Heizkostenzuschuss.
Wie bereits angedeutet, können zudem Wohngeldbezieher, BAföG-Empfänger*, Auszubildende mit Ausbildungsbeihilfe sowie Geringverdiener einen Heizkostenzuschuss beantragen.

Viertes Corona Steuerhilfegesetz
Das Gesetz wird wahrscheinlich erst nach Ende Mai im Bundessteuerblatt veröffentlicht und erst dann offiziell in Kraft treten. Hierüber erfolgen zu gegebener Zeit weitere Informationen

- Erweiterte Verlustverrechnung,

- Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr,

- Verlängerung der Home-Office-Pauschale,

- Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld,

- Steuerfreiheit für Corona-Pflegebonus bis zu 3.000 Euro

- Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022.

 

 

 

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